Ihre Rechte als schwangere Arbeitnehmerin

Damit es Ihnen gelingt, Familien- und Berufsleben gut miteinander zu vereinbaren, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen.

Schwangere Ärztin
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Planen Sie ausserdem frühzeitig, wie es nach der Geburt weitergehen soll – ganz egal, ob Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren, weiterhin Vollzeit arbeiten oder erst mal eine längere Pause vom Job nehmen.

Rechte und Schutzbestimmungen für Schwangere


Während in vielen Firmen eine familienfreundliche Personalpolitik längst selbstverständlich ist, zeigen sich andere Arbeitgeber selbst in Fragen, die gesetzlich eindeutig geregelt sind, wenig entgegenkommend. Damit es Ihnen besser gelingt, für Ihre Rechte einzustehen, ist es wichtig, dass Sie sich überlegen, in welchen Punkten Sie zu keinen Kompromissen bereit sind und wo Sie sich auch mit der zweitbesten Lösung zufriedengeben können.

Obschon Schwangerschaft keine Krankheit ist, kann der Arbeitsalltag ganz schön anstrengend werden, wenn sich Schwangerschaftsbeschwerden bemerkbar machen und der Bauchumfang allmählich wächst. Zum Schutz Ihrer Gesundheit und Ihres Babys gelten vor und nach der Geburt Schutzbestimmungen, an welche Arbeitgeber sich halten müssen.

Häufige Fragen zum Thema

Nein. Eine Schwangere, die sich um eine Stelle bewirbt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Schwangerschaft bei der Bewerbung mitzuteilen. Werden Sie vom künftigen Arbeitgeber auf eine vorliegende Schwangerschaft gefragt, sind Sie nicht verpflichtet, die Frage zu beantworten (rechtlich …
Nein, Arbeitgeber dürfen Schwangere und Stillende nur mit ihrem Einverständnis beschäftigen. Schwangere haben den Anspruch auf Arbeitsbedingungen, welche die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährden. Ab 8 Wochen vor der Geburt dürfen Schwangere keine Abend- oder Nachtarbeit leisten. Der …
Umfassender Kündigungsschutz heisst, dass der Arbeitgeber einer schwangeren Frau während der ganzen Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen darf (Art. 336c OR), vorausgesetzt die Probezeit ist abgelaufen. Während diesen rund 13 Monaten ist eine Kündigung nicht gültig.
Wenn eine gesundheitliche Belastung für Sie oder Ihr ungeborenes Kind vorliegt, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese durch Schutzmassnahmen auszuschalten oder Ihnen eine Alternative anzubieten. Ist dies nicht möglich, kann mit einem ärztlichen Zeugnis ein Beschäftigungsverbot erteilt …
Nein, im Normalfall darf Ihnen der Arbeitgeber während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen. Allerdings gilt dies nicht während der Probezeit, bei gegenseitigem Einvernehmen oder wenn schwerwiegende Gründe ( zum Beispiel Diebstahl) vorliegen.

Zeit für die Familie: Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub


Wie viele Tage Mutterschaftsurlaub stehen mir zu? Kann ich den Urlaub schon vor der Geburt antreten? Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung? Haben alle Väter Anrecht auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub? Was muss ich beachten, wenn ich unbezahlten Urlaub nehme? - Alle diese Fragen mögen langweilig und trocken erscheinen. Dennoch sind sie wichtig, denn nur wenn Sie gut Bescheid wissen und alles sauber aufgegleist haben, können Sie sich nach der Geburt ganz unbesorgt Ihrem Baby widmen.

Häufige Fragen zum Thema

Ja, wer in Teilzeitarbeit erwerbstätig ist, hat genau die gleichen Rechte wie Vollzeitangestellte. Das gilt auch für Frauen, die regelmässig im Stundenlohn arbeiten, wenn sie die Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld erfüllen. Das gilt sogar auch für Frauen, die auf Abruf zu Hause warten und …
Normalerweise arbeiten Sie bis zur Geburt, denn der Schwangerschaftsurlaub beginnt erst ab Geburt des Kindes und kann nicht vorbezogen werden. Wenn Sie vorher aus gesundheitlichen Gründen weniger oder gar nicht arbeiten können, ist dies der Krankheit gleichgestellt und wird durch die …
Normalerweise beginnt der Anspruch auf das Mutterschaftsgeld erst mit der Geburt des Kindes. Wenn aber ein Neu- oder Frühgeborenes im Spital bleiben muss, würde sich die Zeit, in der sich die Mutter zu Hause um das Kind kümmern könnte, verkürzen. Deshalb wird die Dauer des Anspruchs auf …

Wie weiter nach der Geburt?


Bei der Planung, wie es nach der Geburt beruflich weitergehen soll, stehen oft organisatorische Fragen wie die Kinderbetreuung, das Festlegen der Arbeitstage und die Aufteilung der Hausarbeit im Vordergrund. Andere Aspekte sind jedoch ebenso bedeutsam: Wie wirkt sich die Pensumsreduktion auf die Sozialversicherungsleistungen aus? Welche Konsequenzen zieht eine vom Arbeitgeber vorgeschlagene Änderungskündigung nach sich? Und wann ist der richtige Zeitpunkt zum Kündigen, wenn keine Rückkehr in den Job geplant ist?

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Letzte Aktualisierung: 02.09.2021, TV