Ich bin schwanger und arbeite Nachtschicht. Muss ich dies bis zum Geburtstermin tun?

Nein, Arbeitgeber dürfen Schwangere und Stillende nur mit ihrem Einverständnis beschäftigen.

Schwangere haben den Anspruch auf Arbeitsbedingungen, welche die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährden.

Ab 8 Wochen vor der Geburt dürfen Schwangere keine Abend- oder Nachtarbeit leisten. Der Arbeitgeber muss eine adäquate Tagesarbeit anbieten. Kann der Arbeitgeber dies nicht, darf die Arbeitnehmerin bei 80% Lohn zu Hause bleiben.

Schwangere dürfen zudem auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben oder die Arbeit verlassen.

8 Wochen nach der Niederkunft dürfen Wöchnerinnen nicht beschäftigt werden (Arbeitsverbot).

Ab der 9. bis zur 16. Woche nach der Niederkunft dürfen Wöchnerinnen nur mit Ihrem Einverständnis beschäftigt werden.

Stillende Mütter haben das Anrecht, die erforderliche Zeit zum Stillen einzufordern.

Letzte Aktualisierung: 09.09.2019, CF / NK

Mehr zum Thema

Aktuelles

kurz&bündig
11/14/2025
Männlicher Teenager steht in der Küche und isst Salat aus einem Teller

Wie gesund essen Kinder und Jugendliche in der Schweiz?

Mit "menuCH-Kids" wurde zum ersten Mal eine nationale Erhebung zur Ernährung von Kindern und Jugendlichen in der …

Neueste Artikel

Unsere Partner