Gesundheitsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen

Schwangere Frau unterschreibt einen Vertrag
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Ja. Schwangere und stillende Frauen dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn ihre Gesundheit und auch diejenige des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Innerhalb der "Verordnung 1" des Arbeitsgesetzes werden dazu konkrete Beschäftigungserleichterungen für Schwangere vorgesehen. So hat zum Beispiel …
Ja. Grundsätzlich dürfen Schwangere und stillende Frauen nur dann beschäftigt werden, wenn ihre Gesundheit und auch diejenige des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Konkrete Gesetzesgrundlage dazu ist die "Verordnung 1" zum Arbeitsgesetz (ArGV 1; SR 822.111), zu finden in der Gesetzessammlung des …
Nein, Arbeitgeber dürfen Schwangere und Stillende nur mit ihrem Einverständnis beschäftigen. Schwangere haben den Anspruch auf Arbeitsbedingungen, welche die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährden. Ab 8 Wochen vor der Geburt dürfen Schwangere keine Abend- oder Nachtarbeit leisten. Der …
Nein, während 8 Wochen nach der Geburt gilt ein striktes Arbeitsverbot, an das sich die Arbeitgeber halten müssen. Nach diesen 8 Wochen darf die Arbeit wieder aufgenommen werden, jedoch führt die Wiederaufnahme der Arbeit zum Verlust des bezahlten Mutterschaftsurlaubes.
8 Wochen vor der Geburt dürfen schwangere Frauen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten. Während der ganzen Schwangerschaft und von der 8. bis zur 16. Woche nach der Niederkunft muss der Arbeitgeber auf Ihren Wunsch hin eine gleichwertige Tagesarbeit anbieten. Falls eine gleichwertige Tagesarbeit …
Letzte Aktualisierung: 10.06.2021, swissmom-Redaktion