Ihre Rechte am Arbeitsplatz – In der Schwangerschaft und nach der Geburt

Welche Gedanken Sie sich als werdende Mutter bezüglich Ihres Arbeitsplatzes machen sollten.

Schwangere am Arbeitsplatz
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Wenn Sie schwanger und berufstätig sind, gibt es einige Entscheidungen zu treffen: Möchten Sie nach der Geburt wieder arbeiten und wenn ja, mit welchem Pensum? Oder sind Sie bereit, Ihre Stelle zu kündigen, weil Sie jederzeit bei Ihrem Kind sein möchten? 

Wann den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?


Sobald die Frau aber von ihren Rechten als Schwangere Gebrauch macht –zum Beispiel von den Schutzbestimmungen für Schwangere oder dem Kündigungsschutz – muss Sie ihren Arbeitgeber informieren. Ein guter Zeitpunkt ist der vierte Monat, wenn die ersten kritischen 12 Schwangerschaftswochen verstrichen sind. 

Von Gesetzes wegen gibt es aber keine Verpflichtung oder genaue Frist, innert welcher eine Schwangere den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren muss. Bedenken Sie aber, dass es von Vertrauen und Kooperationsbereitschaft zeugt, wenn Sie nicht zu lange damit warten. Ausserdem ist der Arbeitgeber bestimmt froh, wenn genügend Zeit für die weitere Planung besteht.

Versichern Sie sich im Anschluss an das Gespräch mit Ihrer Vorgesetzten, dass auch die Personalabteilung über Ihre Schwangerschaft in formiert wird, für Sie gelten von nun an bestimmte Mutterschutzvorschriften.

Planung der kommenden Schwangerschaftsmonate am Arbeitsplatz


Wie eine Schwangerschaft verläuft, kann niemand vorhersagen und auch Ihr Arbeitgeber ist sich bewusst, dass Sie von einem Tag auf den anderen ausfallen könnten. Wenn es Ihnen gesundheitlich gut geht, ist das aber eine beruhigende Nachricht für den Arbeitgeber. 

Trotzdem ist es wichtig, die kommenden Monate zu planen. Zum Beispiel, ob Sie vor der Geburt noch Ferien beziehen möchten oder ob geplante Geschäftsreisen oder grössere zeitaufwendige Projekte wegen Ihrer Schwangerschaft umorganisiert werden müssen. Auch falls etwas an Ihrem Arbeitsplatz für Sie in den nächsten Monaten nicht mehr machbar ist, sollten Sie dies ansprechen. Und künden Sie möglichst rechtzeitig an, wann Sie für Arztbesuche unterwegs sein werden.

Wenn Sie schon Vorstellungen vom weiteren Verlauf Ihrer Berufstätigkeit nach der Schwangerschaft haben, könnten Sie diese ruhig schon mit dem Vorgesetzten aufnehmen. Viele Arbeitgeber sind froh, wenn langjährige Mitarbeiterinnen mit viel internem Wissen dem Betrieb erhalten bleiben, auch in einem kleineren Arbeitspensum. Teilzeitarbeit oder Jobsharing könnten also möglicherweise sowohl für Sie als auch für Ihren Arbeitgeber attraktiv sein.

Mutterschaftsversicherung und -entschädigung


Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Diese Entschädigung wird via Ausgleichskasse vom Arbeitgeber ausbezahlt.

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