Jobsharing

Was es bedeutet, sich die Stelle mit einer anderen Person zu teilen und welche Besonderheiten ein solches Arrangement mit sich bringt.

Zwei Frauen organisieren ihren Job
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Viele Mütter und Väter wünschen sich, neben der Arbeit Zeit für die Familie zu haben. Doch das Arbeitspensum zu reduzieren, ist nicht in jedem Fall einfach. Eine Option, die auch für den Arbeitgeber zufriedenstellend ist, könnte das Jobsharing sein.

Was bedeutet Jobsharing?


Jobsharing bedeutet, dass sich meist zwei Mitarbeitende eine Vollzeitstelle und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten teilen. Dabei gibt es verschiedene Modelle.

  • Reines Jobsharing: Es wird nur ein Arbeitsvertrag für beide Mitarbeiter abgeschlossen. Die beiden Partner und deren Aufgaben sind austauschbar. Oft existiert beispielweise auch nur ein E-Mail-Konto.

  • Hybrides Jobsharing: Die beiden Parteien sind mit einzelnen Arbeitsverträgen angestellt. Dossiers werden klar aufgeteilt. Trotzdem müssen einige Aufgaben austauschbar sein und die Verantwortung dafür wird ebenfalls von beiden getragen.

Welche Vorteile bringt Jobsharing mit sich?


Für den Arbeitgeber ist ein Jobsharing attraktiv, er profitiert beispielsweise von doppeltem Know-how und einer gesicherten Urlaubsvertretung. Aber auch für die Arbeitnehmer gibt es einige positive Aspekte:

  • Gerade für Mütter, die den Arbeitsmarkt für längere Zeit verlassen haben, stellt der Jobsharing-Partner einen Rückhalt dar.

  • Durch das Feedback des Jobsharing-Partners werden besser reflektierte Entscheidungen getroffen.

  • Dank Jobsharing können auch attraktive Stellen im Teilzeitpensum besetzt werden.

  • Die Produktivität ist grundsätzlich höher bei Mitarbeitern, die Teilzeit arbeiten. Sie müssen in kürzerer Zeit vergleichsweise mehr leisten als Vollzeitangestellte. Im Jobsharing bedeutet dies gleich zweimal erhöhte Produktivität.

  • Generell gelten die Vorzüge der Teilzeitarbeit gegenüber einer hochprozentigen Anstellung: Beruf, Familie und Aktivitäten sind besser vereinbar.

Welche Nachteile gibt es beim Jobsharing?


Natürlich gibt es auch Aspekte, die beim Jobsharing eher herausfordernd sind:

  • Es braucht Zeit, bis die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert. Dies, weil sich die Jobsharing-Partner nur selten und oft sehr kurz sehen. Zusätzlich erschwert wird die Situation, wenn sich die beiden Stellenpartner noch nicht gut kennen.

  • Ein kontinuierlicher Austausch unter den Jobsharing-Partnern ist unbedingt notwendig. Nur so bleiben beide Parteien ständig auf dem Laufenden.

  • Dieses Arbeitsmodell setzt viel Flexibilität voraus. Dringende Entscheidungen müssen eventuell auch einmal ausserhalb der Arbeitszeit getroffen werden.

  • Vom Jobsharing-Modell wird erwartet, dass es reibungslos funktioniert. Ein gewisser Druck ist möglich, vor allem in der Anfangsphase.

Wie vorgehen, um einen passenden Job zu finden?


Wer sich also vorstellen kann, mit jemandem enger als in einem gewöhnlichen Team zusammenzuarbeiten, dem sei folgendes Vorgehen empfohlen:

  1. Es gilt, einen Partner zu finden. Im Idealfall ist dies eine Person, die bereits im Betrieb arbeitet.

  2. Falls sich im Betrieb niemand findet, gibt es verschiedene Plattformen, auf denen man nach Jobsharing-Partnerinnen suchen kann.

  3. Ein gemeinsames Bewerbungsdossier verfassen, welches trotzdem alle erforderlichen Unterlagen von beiden Parteien enthält und die Individualität der einzelnen Bewerberin aufzeigt. Es empfiehlt sich, bereits ausgearbeitete Arbeitszeitmodelle vorzustellen.

  4. Es ist vorteilhaft, sich für das Bewerbungsgespräch gute Argumente für das Jobsharing-Modell zurechtzulegen. Es erfordert nämlich zuweilen eine grosse Portion Hartnäckigkeit, den Arbeitgeber vom Jobsharing-Modell zu überzeugen.

Das Bewerbungsgespräch wird oftmals in einen gemeinsamen Teil sowie ein Einzelgespräch mit jedem Bewerber aufgeteilt.

Kommt es zum Vertragsabschluss, werden beide Parteien je nach Modell einen eigenen oder einen gemeinsamen Vertrag erhalten. Darin sind Jobsharing-spezifische Klauseln enthalten. Dabei handelt es sich beispielsweise um die gemeinsame Verantwortlichkeit der auszuführenden Arbeiten, die Haftung für gemeinsam verursachte Schäden oder die gegenseitige Vertretung bei Urlaubsabwesenheit.

Löhne sind auch im Jobsharing Modell abhängig von Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Dienstjahren im Betrieb. Deshalb können sie innerhalb eines Jobsharing-Teams unterschiedlich hoch sein.

Verlässt eine der beiden Jobsharing-Partnerinnen den Betrieb, ist dies für den Verbleibenden oft mit viel Ungewissheit verbunden. Kann das Jobsharing-Modell bestehen bleiben? Werden aus zwei Teilzeit- wieder eine Vollzeitstelle? Um dieses Szenario zu vermeiden, kann das Vorgehen bereits bei Vertragsabschluss festgehalten werden.

Letzte Aktualisierung: 16.01.2025, KM