Jobsharing

Zwei Frauen organisieren ihren Job
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Viele Mütter wünschen sich, nach dem Mutterschaftsurlaub in den Beruf zurückzukehren. Genau wie für Väter, die sich mehr Zeit mit der Familie wünschen, ist dies mit einer Vollzeitstelle undenkbar. Eine Option, die sowohl für die Mütter und Väter, als auch für den Arbeitgeber zufriedenstellend ist, könnte das Jobsharing sein.

Jobsharing bedeutet, dass sich meist zwei Mitarbeitende eine Vollzeitstelle und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten teilen. Dabei gibt es verschiedene Modelle.

  • Reines Jobsharing: Es wird nur ein Arbeitsvertrag für beide Mitarbeiter abgeschlossen. Die beiden Partner und deren Aufgaben sind austauschbar. Oft existiert beispielweise auch nur ein e-Mail Konto.

  • Hybrides Jobsharing: Die beiden Parteien sind mit einzelnen Arbeitsverträgen angestellt. Dossiers werden klar aufgeteilt.Trotzdem müssen einige Aufgaben austauschbar sein und die Verantwortung dafür wird ebenfalls von beiden getragen.

Für den Arbeitgeber ist ein Jobsharing attraktiv, er profitiert beispielsweise von doppeltem Knowhow und einer gesicherten Urlaubsvertretung. Aber auch für die Arbeitnehmer gibt es einige positive Aspekte:

  • Gerade für Mütter, die den Arbeitsmarkt für längere Zeit verlassen haben, stellt der Jobsharing-Partner einen Rückhalt dar.

  • Durch das Feedback des Jobsharing-Partners werden besser reflektierte Entscheidungen getroffen.

  • Dank Jobsharing können auch attraktive Stellen im Teilzeitpensum besetzt werden.

  • Die Produktivität ist grundsätzlich höher bei Mitarbeitern, die Teilzeit arbeiten. Sie müssen in kürzerer Zeit vergleichsweise mehr leisten als Vollzeitangestellte. Im Jobsharing bedeutet dies gleich zweimal erhöhte Produktivität.

  • Generell gelten die Vorzüge der Teilzeitarbeit gegenüber einer hochprozentiger Anstellung: Beruf, Familie und Aktivitäten sind besser vereinbar.

Natürlich gibt es auch Aspekte, die beim Jobsharing eher herausfordernd sind:

  • Es braucht Zeit, bis die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert. Dies, weil sich die Jobsharing-Partner nur selten und oft sehr kurz sehen. Zusätzlich erschwert wird die Situation, wenn sich die beiden Stellenpartner noch nicht gut kennen.

  • Ein kontinuierlicher Austausch unter den Jobsharing-Partnern ist unbedingt notwendig. Nur so bleiben beide Parteien ständig auf dem Laufenden.

  • Dieses Arbeitsmodell setzt viel Flexibilität voraus. Dringende Entscheidungen müssen eventuell auch einmal ausserhalb der Arbeitszeit getroffen werden.

  • Vom Jobsharing-Modell wird erwartet, dass es reibungslos funktioniert. Ein gewisser Druck ist möglich, vorallem in der Anfangsphase.

Wer sich also vorstellen kann, mit jemandem enger als in einem gewöhnlichen Team zusammenzuarbeiten, dem sei folgendes Vorgehen empfohlen:

  1. Es gilt, einen Partner zu finden. Im Idealfall ist dies jemand, der bereits im Betrieb arbeitet.

  2. Falls sich im Betrieb niemand findet, gibt es verschiedene Plattformen, auf denen man nach Jobsharing-Partnern suchen kann.

  3. Ein gemeinsames Bewerbungsdossier verfassen, welches trotzdem alle erforderlichen Unterlagen von beiden Parteien enthält und die Individualität des einzelnen Bewerbers aufzeigt. Es empfiehlt sich, bereits ausgearbeitete Arbeitszeitmodelle vorzustellen.

  4. Es ist vorteilhaft, sich für das Bewerbungsgespräch gute Argumente für das Jobsharing-Modell zurechtzulegen. Es erfordert nämlich zuweilen eine grosse Portion Hartnäckigkeit, den Arbeitgeber vom Jobsharing-Modell zu überzeugen.

Das Bewerbungsgespräch wird oftmals in einen gemeinsamen Teil sowie ein Einzelgespräch mit jedem Bewerber aufgeteilt.

Kommt es zum Vertragsabschluss, werden beide Parteien je nach Modell einen eigenen oder einen gemeinsamen Vertrag erhalten. Darin sind Jobsharing-spezifische Klauseln enthalten. Dabei handelt es sich beispielsweise um die gemeinsame Verantwortlichkeit der auszuführenden Arbeiten, die Haftung für gemeinsam verursachte Schäden oder die gegenseitige Vertretung bei Urlaubsabwesenheit.

Löhne sind auch im Jobsharing Modell abhängig von Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Dienstjahren im Betrieb. Deshalb können sie auch innerhalb eines Jobsharing-Teams unterschiedlich hoch sein.

Verlässt einer der beiden Jobsharing-Partner den Betrieb, ist dies für den Verbleibenden oft mit viel Ungewissheit verbunden. Kann das Jobsharing-Modell bestehen bleiben? Werden aus zwei Teilzeit- wieder eine Vollzeitstelle? Um dieses Szenario zu vermeiden, kann das Vorgehen bereits bei Vertragsabschluss festgehalten werden.

Letzte Aktualisierung: 20.06.2019, KM