Wann ist für mich als schwangere und arbeitstätige Frau der letzte Arbeitstag? Ab wann darf ich in den Mutterschaftsurlaub und muss ich "bis zum Schluss arbeiten"?
Ab wann darf ich in den Mutterschaftsurlaub, muss ich "bis zum Schluss“ arbeiten?
Normalerweise arbeiten Sie bis zur Geburt, denn der Schwangerschaftsurlaub beginnt erst ab Geburt des Kindes und kann nicht vorbezogen werden.
Wenn Sie vorher aus gesundheitlichen Gründen weniger oder gar nicht arbeiten können, ist dies der Krankheit gleichgestellt und wird durch die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers (Art. 324a OR) geregelt. Infolge der Einführung der gesetzlichen Mutterschaftsversicherung kommt diese obligatorische Lohnfortzahlungspflicht nur noch während der Schwangerschaft zum Tragen und hängt von der Zahl der absolvierten Dienstjahre ab.
Am Arbeitsplatz gilt für schwangere Frauen ein besonderer Gesundheitsschutz, beziehungsweise es gelten besondere Regeln betreffend Absenzen. Grundsätzlich gilt, dass schwangere Frauen z.B. bei Übelkeit oder sonstigen Beschwerden auf blosse Anzeige hin kurzfristig von der Arbeit fernbleiben oder diese verlassen dürfen. Wenn Sie sich gegen Ende der Schwangerschaft nicht mehr wohl fühlen und aus gesundheitlichen Gründen längerfristig an der Arbeit verhindert sind, sollten Sie umgehend das Gespräch mit Ihrem Arzt/Ärztin aufnehmen und den weiteren Verlauf der Arbeitstätigkeit besprechen. Damit die Lohnfortzahlung gesichert ist, müssen Sie für die Zeit der Arbeitsverhinderung oder vorzeitiger Arbeitsbeendigung ein Arztzeugnis verlangen.