Ich wurde versehentlich in der Frühschwangerschaft gegen Röteln geimpft!
Eine Rötelninfektion in der Schwangerschaft kann für das Ungeborene schwere Auswirkungen haben. Deshalb wird bei Frauen mit Kinderwunsch und Schwangeren überprüft, ob sie schon eine Rötelnerkrankung durchgemacht haben und dagegen immun sind. Falls nicht, kann vor der Schwangerschaft geimpft werden.
Wenn Sie geimpft wurde, während unbekannterweise schon eine Schwangerschaft vorlag, besteht aber kein Grund zur Sorge. Unter mehreren tausend dokumentierten Rötelnimpfungen, die versehentlich durchgeführt wurden, ist keine erhöhte Rate angeborener Störungen entdeckt worden. Die Empfehlung, in der Frühschwangerschaft nicht mit abgeschwächten Lebenderregern zu impfen, ist eine theoretisch begründete Vorsichtsmassnahme. Ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch besteht deshalbauf keinen Fall.
Die gleichen Aussagen gelten auch für eine versehentliche Masern-, Mumps-, Tuberkulose- oder Windpockenimpfung.