Empfohlene Impfungen vor einer Schwangerschaft
Hier geht es nicht nur um die Corona-Impfung: Frauen mit Kinderwunsch sollten vor einer geplanten Schwangerschaft rechtzeitig fehlende Impfungen nachholen. Denn so kann man schweren Komplikationen von Infektionskrankheiten am sichersten vorbeugen.
Weiter ermöglichen die Impfungen, dass Antikörper von der Mutter auf das Kind übertragen werden (Nestschutz). Damit ist das Kind während der ersten Lebensmonate geschützt, bis es schliesslich selber geimpft werden kann.
Der Nachweis der Windpocken- und Keuchhustenimpfung und des bestehenden Schutzes gegen Röteln ist sogar in vielen Kinderwunschzentren Voraussetzung für eine Behandlung.
Für Schwangere besonders gefährliche Infektionskrankheiten
Masern: Es besteht zwar kein Risiko für Fehlbildungen beim ungeborenen Kind, aber eine Erkrankung der Schwangeren kann zu einer Frühgeburt oder Fehlgeburt führen. Eine Lungenentzündung oder Hirnentzündung kann das Leben der werdenden Mutter gefährden.
Mumps: Eine Erkrankung in der Schwangerschaft kann das Risiko einer Fehlgeburt erhöhen.
Röteln: Die Erkrankung verläuft häufig unbemerkt, eine erkrankte Person realisiert oft nicht, dass sie Personen in ihrer Umgebung ansteckt. Für schwangere, nicht geimpfte Frauen stellen Röteln eine versteckte, aber sehr ernsthafte Gefahr dar. Das Virus kann das ungeborene Kind infizieren und verursacht dann eine Fehlgeburt oder eine schwere Fehlbildung (z. B. eine am Herzen, Blindheit, Taubheit oder geistige Behinderung), die sogar zum Tod führen kann. Das Risiko von Komplikationen ist im ersten Drittel der Schwangerschaft besonders hoch und nimmt erst ab der 20. Woche ab.
Windpocken (Varizellen): Windpocken verursachen bei Erwachsenen und ganz speziell bei Schwangeren viel häufiger Komplikationen als bei Kindern (z.B. Lungenentzündung, zusätzliche Infektionen mit Bakterien, Hirnhaut- oder Hirnentzündung). Während der ersten Hälfte der Schwangerschaft können Windpocken beim Kind zu Schäden an Haut, Knochen, Augen oder Gehirn führen.
Keuchhusten (Pertussis): Bei dieser Infektionskrankheit gibt es keine lebenslange Immunität und deshalb normalerweise auch keinen natürlichen Nestschutz. Sie gefährdet vor allem Säuglinge, die besonders schwer erkranken und daran sogar sterben können. Für Säuglinge in den ersten Lebenswochen, die noch nicht geimpft werden dürfen, kann der Nestschutz durch eine Impfung vor der Schwangerschaft oder in der Spätschwangerschaft (27.-36. Schwangerschaftswoche) sichergestellt werden.
Hepatitis A und B: Virusträgerinnen oder Frauen, die sich während der Schwangerschaft anstecken, können ihr Kind schon während der Schwangerschaft über die Plazenta, spätestens aber bei der Geburt über die verletzten mütterlichen Blutgefässe infizieren. 20 bis 30 % der Kinder werden so zu lebenslangen Trägern des Hepatitis-B-Virus. Der Hepatitis-B-Virus verursacht keine Fehlbildungen, kann jedoch zu einer Frühgeburt, niedrigem Geburtsgewicht oder zu einer Leberentzündung beim Fetus führen. Bei einer schwer verlaufenden Hepatitis A kommt es gegen Ende der Schwangerschaft häufiger zu einer Frühgeburt.
Saisonale Grippe: Auch ein jährlicher Grippe-Impfschutz ist dringend erforderlich, denn eine Influenza kann bei schwangeren Frauen vor allem während des zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittels und in den ersten vier Wochen nach der Entbindung schwerwiegende Atemwegskomplikationen auslösen, die eine Einweisung ins Krankenhaus nötig machen oder sogar zum Tod führen können.
COVID-19: Beim neuartigen Coronavirus scheint es kein erhöhtes Infektionsrisiko für Schwangere zu geben. Ein schwerer Krankheitsverlauf ist jedoch wahrscheinlicher im Vergleich zu nicht Schwangeren. Die Gefahr einer Frühgeburt ist zudem erhöht. Schwangere sind daher als Risikogruppe eingestuft. Die Impfung schon vor Eintritt einer Schwangerschaft wird von allen Fachleuten nachdrücklich empfohlen.
Die Impf-Empfehlung bei Kinderwunsch
Zwei Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) bzw. eine einmalige Impfung für Frauen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit. Einen Monat nach der Impfung sollte eine Schwangerschaft möglichst vermieden werden.
Nachweis des ausreichenden Schutzes durch einen Windpocken-Antikörpertest im Blut. Zweimalige Impfung bei Frauen mit negativem Windpocken-Antikörpertest. Einen Monat nach der Impfung sollte eine Schwangerschaft möglichst vermieden werden.
Eine Impfung gegen Keuchhusten, wenn in den letzten 10 Jahren keine Keuchhusten-Impfung dokumentiert wurde. Die Impfstoffe gegen Keuchhusten (Pertussis) werden zusammen mit den Impfstoffen gegen Diphtherie und Starrkrampf (Tetanus) in einer Spritze verabreicht (Kombinationsimpfung DTP). Bei Eintritt der Schwangerschaft bis 4 Wochen vor der Geburt sollten alle nahe stehenden Familienangehörigen (auch werdende Grosseltern!) gegen Keuchhusten geimpft sein, um das Neugeborene vor Keuchhusten zu schützen.
Drei Impfungen gegen Hepatitis A und B bei geplanten Reisen in Risikogebiete (Fernreisen). Sie können aber auch noch während der Schwangerschaft durchgeführt werden. Wegen der hohen Gefährdung durch eine Übertragung der Erkrankung auf Neugeborene sollten alle Schwangeren über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Diese Impfung ist auch in der Schwangerschaft erlaubt.
Einmalige Grippeimpfung: Die Impfung gegen die saisonale Grippe wird für schwangere Frauen ab Mitte Oktober bis zum Ende der Grippeepidemie empfohlen.
Da durch die Impfung die Risiken eines komplizierten und schweren Verlaufs während der Schwangerschaft vermindert wird, wird eine Impfung gegen COVID-19 (Corona) bei Kinderwunsch empfohlen. Aber natürlich auch generell allen Frauen im empfängnisfähigen Alter, die eine spätere Schwangerschaft nicht ausschliessen wollen.
Falls nötig können MMR-, Windpocken-, Grippe- und DTP-Impfungen gleichzeitig verabreicht werden, müssen jedoch an verschiedenen Stellen injiziert werden.
Und wenn versehentlich in einer Schwangerschaft geimpft wird?
Die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken werden mit Lebendimpfstoffen durchgeführt und sollten - wenn möglich - besser nicht in der Schwangerschaft stattfinden, sondern ein bis drei Monate vorher. Grundsätzlich muss aber niemals eine Schwangerschaft abgebrochen werden, weil eine versehentliche Lebendimpfung durchgeführt wurde. Weltweit ist noch nie von einer Schädigung des Ungeborenen durch solche Impfungen berichtet worden.