Betreuung und Hilfe im Wochenbett

Hebamme beim Hausbesuch
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Jeder Frau werden 56 Tage (8 Wochen) Wochenbettbetreuung durch die Hebamme von der obligatorischen Grundversicherung  vollumfänglich ohne Anteil an Franchise bezahlt. In der Regel sind 16 Hausbesuche beim ersten Kind und 10 Besuche ab dem zweiten Kind ausreichend.

Viele Frauen verbringen die ersten Tage nach der Geburt im Spital. Nach einer Spontangeburt sind höchstens fünf Tage und nach einem Kaiserschnitt höchstens sieben Tage im Spital vorgesehen. Allerdings gehen die meisten Frauen bereits früher nach Hause. Wenn es Ihnen und Ihrem Kind gut geht und Sie eine Hebamme / Pflegefachfrau für zu Hause organisiert haben, dürfen Sie auch wenige Stunden nach einer Spontangeburt wieder heimgehen. Wenn Komplikationen bei Ihnen oder Ihrem Kind auftreten, kann es auch sein, dass Sie länger hospitalisiert bleiben.

Eine weitere Möglichkeit, die ersten Tage als Familie zu geniessen, bieten diverse Geburtshäuser. Informieren Sie sich, ob ein Geburtshaus in Ihrer Nähe auch Wochenbettbetreuung nach geplanten Spitalgeburten anbietet und klären Sie die Finanzierung mit Ihrer Krankenversicherung ab.

Bleiben Sie zum Beispiel drei Tage im Spital oder Geburtshaus, haben Sie theoretisch noch das Recht auf sieben Hausbesuche durch eine Hebamme oder eine speziell ausgebildete Pflegefachfrau Wochenbett (56 Tage). Wenn Sie von diesem Angebot profitieren wollen, nehmen Sie am besten schon vor der Geburt Kontakt mit einer freiberuflichen Hebamme/Pflegefachfrau auf. Selbstverständlich werden nur so viele Hausbesuche durchgeführt, wie Sie persönlich für nötig empfinden.

Während der ganzen Stillzeit haben Sie das Anrecht auf drei bezahlte Stillberatungen. Die anerkannten Stillberaterinnen und viele Hebammen beraten Sie gerne zu allen Themen rund ums Stillen, Abpumpen und Abstillen.

In begründeten Fällen kann Ihre Ärztin/Ihr Arzt zusätzliche Wochenbettbesuche und Stillberatungen verschreiben. Diese fallen bei den Krankenkassen jedoch unter „Krankheit“ und im Gegensatz zu den 10 Tagen Wochenbettbegleitung und drei Stillberatungen müssen Sie dabei einen Selbstbehalt bezahlen.

Die Mütter- und Väterberatung bietet zudem gratis Beratung rund um Pflege, Ernährung und Erziehung von Babys und Kleinkindern.

Zu diesen allgemeinen Angeboten kommen diverse Hilfsangebote für spezielle Situationen und Bedürfnisse hinzu. Eine kleine  Auswahl finden Sie in der folgenden Adressliste:

  • Wenn Geburt und Tod zusammenfallen: Fachstelle Kindsverlust während Schwangerschaft, Geburt und erster Lebenszeit www.kindsverlust.ch

Letzte Aktualisierung: 13.05.2020, swissmom-Hebammenteam