Die Ultraschalltermine in der Schwangerschaft
Was bei den zwei regulären Ultraschallterminen genau untersucht wird und wann zusätzliche Abklärungen nötig sind.
Viele werdende Eltern freuen sich auf die Ultraschalltermine, weil nur mit Ultraschall das Baby bereits in der Gebärmutter beobachtet werden kann.
Die regulären Ultraschalltermine in der Schwangerschaft
In der Schweiz werden von der Grundversicherung der Krankenkasse die Kosten für zwei Ultraschalluntersuchungen (Sonografien) übernommen. Während der beiden Termine werden bestimmte Merkmale kontrolliert und Werte gemessen, die zum jeweiligen Alter der Schwangerschaft passen. Aus diesem Grund ist der Zeitpunkt für die Ultraschalluntersuchungen genau definiert.
Die beiden Ultraschalluntersuchungen sind bei einer komplikationslosen Schwangerschaft ausreichend. Wenn zusätzliche Sonografien medizinische Gründe haben, werden sie auch von der Krankenkasse übernommen.
Der 1. Ultraschall in der Schwangerschaft
Der erste Ultraschalltermin findet im ersten Trimester zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche statt. Dabei steht folgendes im Vordergrund:
Feststellung einer intakten Schwangerschaft
Bestimmung des Schwangerschaftsalters und des Geburtstermins durch die Messung der Scheitel-Steiss-Länge
Erkennen einer Mehrlingsschwangerschaft
Erkennen von schweren Fehlbildungen
Auf Wunsch der Eltern Messung der Nackentransparenz (Nackenfalte)
Der 2. Ultraschall in der Schwangerschaft
Im zweiten Trimester, in der 20. bis 23. Schwangerschaftswoche, findet die zweite reguläre Ultraschalluntersuchung statt. Bei dieser Untersuchung werden das Wachstum des Kindes, die Fruchtwassermenge und die Lage der Plazenta kontrolliert. Ausserdem ist es zu diesem Zeitpunkt möglich, das Geschlecht des Kindes festzustellen, sofern die Geschlechtsorgane sichtbar sind.
An diesem Termin wird ein sogenanntes Organscreening durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Organe auf mögliche Fehlbildungen oder Auffälligkeiten untersucht werden. Dies ist wichtig, weil bei sich bei bestimmten Fehlbildungen Konsequenzen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf oder die Geburt ergeben könnten.
Wenn die Befunde normal ausfallen, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Ihr Kind keine körperlichen Fehlbildungen haben wird. Eine Garantie für ein gesundes Kind ist ein unauffälliger Ultraschallbefund aber nicht, denn eine Entwicklungsstörung kann auch erst später in der Schwangerschaft entstehen. Trotzdem ist ein unauffälliger Ultraschallbefund für die meisten Eltern eine Beruhigung.
Bei schwierigen Untersuchungsbedingungen oder wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Fehlbildung oder Entwicklungsstörung vorliegt, wird Ihr Frauenarzt Sie für weitere Untersuchungen an ein spezialisiertes Ultraschallzentrum überweisen.
Zusätzliche Ultraschalltermine
Neben den beiden regulären Ultraschallterminen können während der Schwangerschaft diverse Situationen eintreten, bei denen eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung notwendig ist:
Vaginale Blutungen
Unklare Bauchschmerzen
Abnehmende oder fehlende Kindsbewegungen
Fehlbildungen in vorhergehenden Schwangerschaften
Verdacht auf ein verzögertes Wachstum
Vorbestehende Erkrankungen der Schwangeren
Infektionen der Schwangeren
Verdacht auf Schwangerschaftserkrankungen, zum Beispiel Präeklampsie
Zur Lagekontrolle des Kindes, zum Beispiel bei Beckenendlage
Bei Mehrlingen zur Kontrolle des Wachstums