Welche Form der Malaria-Prophylaxe ist auch in der Schwangerschaft erlaubt?
Studien haben gezeigt, dass Schwangere besonders häufig von Malariamücken gestochen werden und eine Malariaerkrankung in der Schwangerschaft mit einem sehr hohen Fehlgeburtsrisiko einhergeht, v.a. aufgrund der dadurch verursachten Blutarmut. Reisen in Malariagebiete sollten deshalb möglichst vermieden werden.
Geht das nicht, ist neben der allgemeinen Vorsorge mit einem guten Mückenschutzmittel, langärmeliger Kleidung, Bettnetzen etc., auch eine medikamentöse Vorsorge wichtig. Keine dieser Vorsichtsmassnahmen kann aber einen vollständigen Schutz garantieren.
Die Medikamente müssen schon eine Woche vor Reiseantritt und bis vier Wochen nach der Rückreise eingenommen werden. Mittel der Wahl sind die Präparate Mefloquin und Cloroquin. Die Kombination von Atovaquon plus Proguanil gilt aufgrund begrenzter Erfahrungen als Reservemittel zur Malariaprophylaxe in der Schwangerschaft. Für die Therapie der komplizierten Malaria tropica im 1. Trimenon wird die Kombination aus Artesunat und Clindamycin empfohlen. Im 2. und 3. Trimenon werden dann in der Regel Artemisinin-Derivate (z.B. Artemether, Artesunat) mit anderen Wirkstoffen (Amodiaquin, Atovaquon plus Proguanil, Dapson, Lumefantrin, Piperaquin und Pyrimethamin plus Sulfadoxin) kombiniert. (Quelle: embryotox.de)
Doxycyclin ist ab der 16. Schwangerschaftswoche kontraindiziert. Halofantrin und Primaquin sollten aus prinzipiellen Erwägungen ebenfalls gemieden werden.
Chinin wird normalerweise nicht mehr verwendet, weil es zu Fehlgeburten bzw. zu Schäden an Auge und Innenohr des ungeborenen Kindes führen kann. Sein Einsatz in Kombination mit Clindamycin gilt heute aber auch in der Schwangerschaft als vertretbar, wenn der Erreger gegen die ungefährlicheren Mittel resistent ist.