10 Fakten & Tipps zur Vornamenwahl

Neugeborenes mit Namensarmband

Mütter und Väter nehmen die Wahl des Vornamens ganz bestimmt nicht auf die leichte Schulter. Trotzdem kennt wohl jeder mindestens einen Menschen, bei dem man sich fragt, was um Himmels willen sich die Eltern nur gedacht haben und warum das Zivilstandsamt nicht eingegriffen hat. Aber wie ist das eigentlich genau mit diesen vom Amt zurückgewiesenen Vornamen? Und worauf sollten Eltern achten, wenn sie nach dem perfekten Namen für ihr geliebtes Kind suchen?

Was ist eigentlich erlaubt?


Fast alles. Artikel 37c, Absatz 3 der Zivilstandsverordnung schreibt lediglich vor, dass der gewählte Name die Interessen des Kindes nicht offensichtlich verletzen darf. Eine Liste von "verbotenen Vornamen", wie dies öfter zu lesen ist, existiert nicht. Das Zivilstandsamt hat aber das Recht, einen Namen zurückzuweisen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Eltern ihre Tochter Thomas oder ihren Sohn Selina nennen wollten. 

Ist das nicht ein wenig willkürlich?


Der Zivilstandsbeamte darf einen Namen natürlich nicht zurückweisen, bloss weil er es selber ganz furchtbar fände, sein eigenes Kind so zu nennen. Zur Beurteilung, ob ein Name genehmigt werden soll, wird beispielsweise das schweizerische Personenstandsregister (Infostar) beigezogen. Namen, die dort beurkundet sind, werden in der Regel akzeptiert. Zuweilen greifen Zivilstandsämter auch auf internationale Vornamen-Handbücher zurück. Bei sehr fantasievollen Kreationen, die in keinem Verzeichnis zu finden sind, liegt es jedoch im Ermessen der Zivilstandsbeamtin, ob der Name bewilligt wird. An manchen Orten wird dazu von den Eltern eine Stellungnahme eingeholt, in der sie erklären müssen, was der Name bedeutet, woher er stammt und was sie zu dieser Wahl bewogen hat. Falls das Zivilstandsamt den Vornamen ablehnt, haben Eltern die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen. 

Manche Eltern kommen aber schon auf verrückte Ideen... 


Natürlich gibt es zuweilen Fälle, die für Aufsehen sorgen. Die Medien berichteten zum Beispiel darüber, dass Eltern vor dem Verwaltungsgericht abblitzten, als sie ihr Kind mit viertem Namen "J" nennen wollten. Solche Fälle sind jedoch sehr selten. Meistens gelingt es Eltern und Standesamt, sich auf einen Namen zu einigen. Und wie die Vornamenhitparade des Bundesamts für Statistik beweist, wählen die meisten Eltern ganz geläufige Vornamen aus. Die Zivilstandsbeamten dürften also relativ selten mit Müttern und Vätern zu tun haben, die ihr Kind "Batman" oder "Tsunami" nennen wollen. Was jedoch nicht heissen soll, dass so etwas nicht schon vorgekommen wäre...

Aber da gibt es doch diese alten Zöpfe... 


Ältere Semester können von so manchem frustrierenden Erlebnis auf dem Standesamt berichten. Mal musste eine Sandy als Sandra ins Geburtenregister eingetragen werden, mal bestand das Amt darauf, dass der kleine Andrea einen eindeutig als männlich erkennbaren Zweitnamen bekam. Im Zuge der Teilrevision der Zivilstandsverordnung im Jahr 1994 wurde die Bewilligungspraxis jedoch liberalisiert. Gängige Kurzformen wie Heidi oder Mike, doppelgeschlechtliche Vornamen wie Andrea, Dominique, etc. sowie in anderen Ländern geläufige Namen werden heute in der Regel problemlos bewilligt. 

Wer hat eigentlich das letzte Wort - Mama oder Papa?


Manche Paare tun sich schwer damit, einen Namen zu finden, der beiden gefällt. Gut, dass man nicht auch noch darüber diskutieren muss, wer entscheiden darf, wenn sich keine Lösung finden lässt. Die Zivilstandsverordnung regelt das nämlich eindeutig: Wenn die Eltern verheiratet sind, bestimmen sie gemeinsam, wie das Kind heissen soll. Dies gilt auch für unverheiratete Eltern, welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Ist dies nicht der Fall, bestimmt die Mutter den Namen des Kindes. 

Soweit die Vorgaben. Aber heisst das nun, dass Sie Ihrem Kind jeden beliebigen Namen geben dürfen? Nun ja, dürfen vielleicht schon. Die Frage ist jedoch, ob Sie Ihrem Nachwuchs einen Gefallen erweisen, wenn Sie Ihrer Kreativität völlig freien Lauf lassen. Ein paar Überlegungen verhindern, dass Sie sich später von Ihrem Teenager bittere Vorwürfe anhören müssen. 

Soll der Name Programm sein?


Möchten Sie Ihrem Kind mit der Namenwahl eine bestimmte Botschaft mit auf den Lebensweg geben? Oder soll der Name die grosse Liebe ausdrücken, die Sie Ihrem Kind gegenüber empfinden? Dann verzichten Sie am besten auf Vornamen wie Claudia (hinkend, lahmend), Nemo (niemand) oder Dolores (abgeleitet von lateinisch "dolor", der Schmerz).

Was so ein Name auslösen kann...


Natürlich soll er in erster Linie gefallen, aber es schadet nicht, bei der Wahl daran zu denken, welche Assoziationen ein Name wecken könnte. So hübsch der Name Daisy auch sein mag - im deutschen Sprachraum wird er dennoch meistens mit Donald Ducks Gefährtin in in Verbindung gebracht. Ein Junge namens Tyran wiederum wird die Witze über kleine Tyrannen wohl eines Tages tüchtig satt haben. Der Vorname soll gar einen Einfluss auf die Bildungschancen eines Kindes haben. Zu diesem Schluss kam eine deutsche Studie, die nachweisen konnte, dass Lehrpersonen gewisse Vornamen mit Leistungsschwäche und Verhaltensauffälligkeiten in Verbindung bringen. 

Die Sache mit den Fremdsprachen 


Manch ein exotischer Name klingt ganz wunderbar, sofern man ihn nicht mit starkem Schweizer Akzent ausspricht. Am besten testen Sie, ob der Name auch in breitem Berndeutsch oder spitzem St.Galler-Dialekt gut tönt. Und wo wir schon bei den Fremdsprachen sind: Rana mag zwar ein klangvoller Mädchenname sein - Ihre Freunde aus Italien werden dennoch zuerst an einen Frosch denken, wenn sie die Geburtsanzeige bekommen. 

Ein wenig Auswahl kann nicht schaden 


Man mag es als übertrieben empfinden, einem Kind zwei oder drei Vornamen zu geben. Einen praktischen Vorteil hat es aber, wenn man sich nicht auf einen einzigen Namen festlegt: Das Kind kann später selber entscheiden, wie es gerufen werden möchte. Jeder bei der Geburt ins Personenstandsregister eingetragene Name kann nämlich als Rufname verwendet werden.   

Wollen Sie das Ihrem Kind wirklich antun?


Man kann es nicht oft genug betonen: Bevor Sie einen definitiven Entscheid fällen, gehen Sie noch einmal alles ganz genau durch. Inspiriert der Name zu fiesen Spitznamen? Ergeben die Initialen eine zweideutige Abkürzung, die dem Kind später mal zu schaffen machen könnte? Ist die Kombination von Vor- und Familienname unfreiwillig komisch (Kai Tschopp, Kai Stutz, etc.)? Möglicherweise ist Ihr absoluter Namensfavorit nach diesen Überlegungen aus dem Rennen, aber Ihr Kind wird es Ihnen danken. Ist der Vorname nämlich erst mal im Personenstandsregister eingetragen, lässt er sich nur noch ändern, wenn man triftige Gründe anbringen kann. 

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