Si­cher un­ter­wegs zu Fuss

Fussgängerstreifen
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Si­cher un­ter­wegs zu Fuss


Nie­mand ist als Fuss­gän­ger mehr ge­fähr­det als Kin­der und Se­nio­ren. Umso wich­ti­ger ist es, dass Kin­der schon früh ler­nen, wie man sich als Fuss­gän­ger rich­tig ver­hält. Dies ge­schieht be­reits, wenn das Klein­kind noch im Kin­der­wa­gen sitzt und be­ob­ach­tet, wie Sie und an­de­re Ver­kehrs­teil­neh­mer sich ver­hal­ten. Ein wei­te­rer Grund also, mög­lichst vie­le Be­sor­gun­gen zu Fuss zu er­le­di­gen und da­bei zu üben, wor­auf es spä­ter, wenn das Kind al­lei­ne un­ter­wegs ist, an­kommt.

Vor­bild sein


Ihr Kind be­ob­ach­tet Sie sehr ge­nau und lernt von Ih­nen. Dies be­deu­tet, dass Sie das rich­ti­ge Ver­hal­ten beim Über­que­ren von Stras­sen, beim War­ten an Fuss­gän­ger­am­peln und in an­de­ren Ver­kehrs­si­tua­tio­nen kon­se­quent vor­le­ben müs­sen. Wenn Sie sich "klei­ne Aus­nah­men" er­lau­ben, ver­wirrt dies Ihr Kind, denn es kann noch nicht ver­ste­hen, wes­halb Sie im ei­nen Fall über den Fuss­gän­ger­strei­fen ge­hen, im an­de­ren Fall je­doch mit dem Kin­der­wa­gen über die Stras­se ren­nen.

Er­klä­run­gen ge­ben


Kom­men­tie­ren Sie das Ge­sche­hen im Stras­sen­ver­kehr, wenn Sie mit Ih­rem Kind un­ter­wegs sind und ge­ben Sie für Kin­der ver­ständ­li­che Er­klä­run­gen ab, z. B. "Das rote Männ­lein in der Am­pel sagt uns, dass wir war­ten müs­sen, das Oran­ge­far­be­ne sagt, wir müs­sen auf­pas­sen, weil viel­leicht noch Au­tos kom­men und das Grü­ne sagt: 'So, jetzt dürft ihr ge­hen'." Wei­sen Sie Ihr Kind auch dar­auf hin, wenn ein an­de­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer sich nicht kor­rekt ver­hält.

Er­wach­se­ne aus­sen, Kin­der in­nen


Auf dem Trot­toir ge­hen Sie aus­sen, Ihr Kind in­nen. So ist Ihr Kind bes­ser ge­schützt und Sie kön­nen ein­grei­fen, falls es in Rich­tung Fahr­bahn rennt.

Am Fuss­gän­ger­strei­fen


Ob­wohl war­ten­de Fuss­gän­ger Vor­tritt ha­ben, soll­ten Sie auf kei­nen Fall ein­fach mal auf gut Glück die Stras­se über­que­ren, erst recht nicht, wenn Sie mit Kin­dern un­ter­wegs sind. Das Vor­tritts­recht für Fuss­gän­ger gilt nur, wenn das her­an­na­hen­de Fahr­zeug noch ab­brem­sen kann. Ist es be­reits zu nahe am Fuss­gän­ger­strei­fen, müs­sen Sie war­ten. Wenn Ihr Kind in den Kin­der­gar­ten kommt, wird es vom Ver­kehrs­in­struk­tor ler­nen, wie es die Stras­se kor­rekt über­quert, zu die­sem Zeit­punkt soll­te es aber die fol­gen­den Grund­re­geln be­reits ken­nen und an­wen­den kön­nen:

  • Blick nach links, nach rechts und noch ein­mal nach links, ehe man über die Stras­se geht. In der Mit­te der Fahr­bahn noch ein­mal ein Kon­troll­blick.

  • Blick­kon­takt mit dem Au­to­fah­rer auf­neh­men und even­tu­ell per Hand­zei­chen si­gna­li­sie­ren, dass man die Stras­se über­que­ren möch­te.

  • Zü­gig ohne un­nö­ti­ges An­hal­ten über die Stras­se ge­hen, je­doch nicht ren­nen.

In der Tem­po-30-Zone


Lei­der sind mit der Ein­füh­rung der Tem­po-30-Zo­nen an vie­len Or­ten die Fuss­gän­ger­strei­fen ver­schwun­den, was vor al­lem für Kin­der eine gros­se Ver­un­si­che­rung be­deu­tet. Die Stras­se wird dort über­quert, wo es am über­sicht­lichs­ten und si­chers­ten ist, Fuss­gän­ger ha­ben ge­gen­über Fahr­zeu­gen je­doch kei­nen Vor­tritt. Da­mit Ihr Kind weiss, wie es die Stras­se in ver­kehrs­be­ru­hig­ten Quar­tie­ren rich­tig über­quert, ist es wich­tig, dass Sie mit Ih­rem Kind die Wege, die es spä­ter auch al­lei­ne be­wäl­ti­gen soll, ken­nen ler­nen.

Sicht­bar sein


Hel­le Klei­dung und Re­flek­to­ren schüt­zen Fuss­gän­ger bei Dun­kel­heit und an grau­en oder neb­li­gen Ta­gen. Dun­kel ge­klei­de­te Fuss­gän­ger sind für Au­to­fah­rer bei schlech­ten Licht­ver­hält­nis­sen kaum zu er­ken­nen.

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Letzte Aktualisierung: 20.03.2020, TV