Vom Rutschauto bis zum Trottinett
Was Ihr Kind im Umgang mit den verschiedenen Kinderfahrzeugen lernt und welche Verkehrsregeln dabei gelten.
Sich vorwärts bewegen, lenken, das Gleichgewicht halten, Vorsicht walten lassen – all dies will gelernt sein, bevor ein Kind zum aktiven Verkehrsteilnehmer wird. Bereits ab dem Alter von einem Jahr fangen Kleinkinder damit an, sich diese Fähigkeiten spielerisch anzueignen.
Das Rutschauto
Für fast jedes Kleinkind ist das Rutschauto das erste Fahrzeug. Wobei längst nicht nur Autos erhältlich sind, sondern die verschiedensten Fahrzeugkategorien und auch Tiere. Mit den vier Rädern und der breiten Sitzfläche ist das Rutschauto ein sehr kippsicheres Gefährt, das den Allerkleinsten die Möglichkeit bietet, sich auf Rädern vorwärts – oder anfänglich oft rückwärts – zu bewegen. Bereits hier werden die ausdauernde Bewegung der Beine und die Koordination von Armen und Händen beim Lenken geübt. Einige dieser Fahrzeuge sind mit einem Griff ausgestattet, der den Kleinen als Stütze beim Laufenlernen dient. Dabei kann es natürlich auch mal zu Stürzen kommen, doch wegen der geringen Höhe des Fahrzeugs und dem langsamen Tempo sind diese kaum gravierend.
Der Kindertraktor
Ab einem Alter von ungefähr 2 Jahren steigen viele Kleinkinder auf den Kindertraktor um. Um diesen zu fahre, ist deutlich mehr Geschick erforderlich, denn jetzt kommen das Treten der Pedalen und das gezielte Lenken hinzu. Dank der vier grossen Räder und breiten Sitzfläche ist auch der Kindertraktor ein sehr kippsicheres Gefährt, mit dem sich nicht so leicht Stürze ereignen. Allerdings eignen sich nicht alle Traktoren für ganz kleine Kinder, da sie oft ziemlich schwer und gross sind und sich nur unter grossem Krafteinsatz bewegen lassen.
Das Dreirad
Deutlich wendiger ist das Dreirad. Es erfordert vom Kleinkind, dass es die Pedalen tritt, das Fahrzeug lenkt, die Geschwindigkeit selber reguliert und Hindernissen ausweicht. Dreiräder, die mit einer Schiebestange und Sicherheitsgurt ausgestattet sind, ermöglichen erste Fahrten ausserhalb des elterlichen Gartens, sodass das Kleinkind von einer sicheren Warte aus die Vorgänge im Strassenverkehr kennenlernt.
Über der Frage, ob das Kleinkind schon auf dem Dreirad einen Helm zu tragen braucht, scheiden sich die Geister. Wenn Sie Ihr Kind möglichst früh ans Helmtragen gewöhnen möchten, ist es sicher gut, wenn es schon beim Dreiradfahren einen aufsetzt. Und wenn es selbstständig damit um das Haus herumfährt, ist ein Helm bestimmt nicht falsch. Wichtig ist jedoch, dass es ihn zum Spielen auszieht, denn beim Klettern und Toben können sich die Bänder in Spielgeräten verfangen, was zu Unfällen führen kann.
Das Laufrad
In den vergangenen Jahren hat das Laufrad das Kinderfahrrad mit Stützrädern fast vollständig verdrängt. Mit gutem Grund, denn wenn der Gleichgewichtssinn schon auf dem Laufrad trainiert wurde, klappt der Umstieg aufs Velo viel leichter, .
Auf dem Laufrad werden aber auch weitere Fähigkeiten geübt, die beim Fahrradfahren zum Zuge kommen: Koordination, Reaktionsfähigkeit, Auf- und Absteigen bei einem Gefährt, das nur auf zwei Rädern steht, das Einschätzen von Geschwindigkeiten und Abständen und bei einigen Laufrädern auch der Umgang mit der Bremse. Ein Modell mit Handbremse ist allerdings für ein Kind unter drei Jahren nicht nötig, damit ist es eher überfordert. Zum schnellen Bremsen nimmt es die Füsse zu Hilfe.
Damit Ihr Kind möglichst sicher unterwegs ist, sollten Sie beim Kauf eines Laufrades die folgenden Punkte beachten:
Auf dem Laufrad sind die Kleinen deutlich schneller unterwegs als auf einem Dreirad. Das Tragen eines Helms ist deshalb dringend zu empfehlen, um gefährliche Kopfverletzungen zu verhindern.
Das Kind muss gross genug sein, um beim Aufsitzen bei leicht angewinkelten Beinen mit beiden Fusssohlen sicher auf dem Boden zu stehen. Die Sitzhöhe sollte mindestens zwei Zentimeter tiefer als der Schritt liegen.
Nicht alleine die Körpergrösse entscheidet darüber, ob ein Kind schon mit dem Laufrad unterwegs sein kann. Das Kind muss auch motorisch in der Lage sein, das Fahrzeug zu beherrschen. Bei den meisten Kindern ist dies erst ab einem Alter von 24 Monaten der Fall.
Leichtere Laufräder sind für das Kind auch leichter zu halten und zu beherrschen.
Wenn das Kind mit dem Laufrad im Dunkeln oder in der Abenddämmerung unterwegs ist, ist eine Beleuchtung nötig.
Kinder auf dem Laufrad dürfen den Zebrastreifen fahrend überqueren. Viele Kleinkinder sehen sich aber überfordert damit, sich aufs Fahren zu konzentrieren und gleichzeitig zügig und sicher auf die andere Seite der Strasse zu gelangen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn die Eltern das Laufrad tragen und das Kind an der Hand über die Strasse führen.
Das Trottinett
Ähnlich wie das Laufrad bereitet das Trottinett, auch Roller oder Scooter genannt, optimal aufs Velofahren vor. Es werden Gleichgewichtssinn, Koordination, Vorausschauen, das Ändern der Blickrichtung, das Regulieren der Geschwindigkeit und das Abbremsen geübt.
Die Bewegungsabläufe beim Lenken eines Trottinetts sind komplexer als das Lenken eines Laufrades, aber noch nicht so anspruchsvoll wie beim Velofahren. Das Trottinett eignet sich also bestens als erstes Fahrzeug für Kinder, die für das Dreirad zu gross geworden sind.
Für Kinder bis dreijährig empfiehlt sich ein Modell mit drei Räder, von denen zwei vorne und eins hinten angebracht sind. Ab ungefähr vier Jahren ist der Gleichgewichtssinn und die Stabilität dann so weit entwickelt, dass auf einen zweirädrigen Scooter gewechselt werden kann.
Auch beim Rollerfahren gilt: Helm auf! Der TCS empfiehlt zudem, dass Kinder Knie- und Ellbogenschoner tragen.
Wo dürfen Kinder mit dem Laufrad und dem Trottinett fahren?
Laufräder und Trottinetts werden zu den fahrzeugähnlichen Geräten (FäG) gezählt. Sie bieten eine gute Möglichkeit, das Kind auf erste Verkehrsregeln aufmerksam zu machen. Als Verkehrsmittel sind sie an folgenden Orten erlaubt:
Auf für Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen wie Trottoirs, Fussgängerzonen und Fusswege.
Auf Velowegen
Auf verkehrsarmen Nebenstrassen ohne Trottoir, Fuss- und Velowegen
Auf der Fahrbahn von verkehrsarmen Tempo-30-Zonen und Begegnungstrassen
Als Spielgerät dürfen die Kinder ihr FäG auf den gleichen Verkehrsflächen, die für Fussgänger bestimmt sind, sowie auf verkehrsarmen Nebenstrassen – zum Beispiel in Wohnquartieren – nutzen. Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Auf Radwegen ist das Spielen verboten.