Vom Rutsch­au­to bis zum Trot­ti­nett

Was Ihr Kind im Um­gang mit den ver­schie­de­nen Kin­der­fahr­zeu­gen lernt und wel­che Ver­kehrs­re­geln da­bei gel­ten.

Kind mit Rutschauto im Garten
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Sich vor­wärts be­we­gen, len­ken, das Gleich­ge­wicht hal­ten, Vor­sicht wal­ten las­sen – all dies will ge­lernt sein, be­vor ein Kind zum ak­ti­ven Ver­kehrs­teil­neh­mer wird. Be­reits ab dem Al­ter von ei­nem Jahr fan­gen Klein­kin­der da­mit an, sich die­se Fä­hig­kei­ten spie­le­risch an­zu­eig­nen.

Das Rutsch­au­to


Für fast je­des Klein­kind ist das Rutsch­au­to das ers­te Fahr­zeug. Wo­bei längst nicht nur Au­tos er­hält­lich sind, son­dern die ver­schie­dens­ten Fahr­zeug­ka­te­go­ri­en und auch Tie­re. Mit den vier Rä­dern und der brei­ten Sitz­flä­che ist das Rutsch­au­to ein sehr kipp­si­che­res Ge­fährt, das den Al­ler­kleins­ten die Mög­lich­keit bie­tet, sich auf Rä­dern vor­wärts – oder an­fäng­lich oft rück­wärts – zu be­we­gen. Be­reits hier wer­den die aus­dau­ern­de Be­we­gung der Bei­ne und die Ko­or­di­na­ti­on von Ar­men und Hän­den beim Len­ken ge­übt. Ei­ni­ge die­ser Fahr­zeu­ge sind mit ei­nem Griff aus­ge­stat­tet, der den Klei­nen als Stüt­ze beim Lau­fen­ler­nen dient. Da­bei kann es na­tür­lich auch mal zu Stür­zen kom­men, doch we­gen der ge­rin­gen Höhe des Fahr­zeugs und dem lang­sa­men Tem­po sind die­se kaum gra­vie­rend.

Der Kin­dertrak­tor


Ab ei­nem Al­ter von un­ge­fähr 2 Jah­ren stei­gen vie­le Klein­kin­der auf den Kin­dertrak­tor um. Um die­sen zu fah­re, ist deut­lich mehr Ge­schick er­for­der­lich, denn jetzt kom­men das Tre­ten der Pe­da­len und das ge­ziel­te Len­ken hin­zu. Dank der vier gros­sen Rä­der und brei­ten Sitz­flä­che ist auch der Kin­dertrak­tor ein sehr kipp­si­che­res Ge­fährt, mit dem sich nicht so leicht Stür­ze er­eig­nen. Al­ler­dings eig­nen sich nicht alle Trak­to­ren für ganz klei­ne Kin­der, da sie oft ziem­lich schwer und gross sind und sich nur un­ter gros­sem Kraft­ein­satz be­we­gen las­sen.

Das Drei­rad


Deut­lich wen­di­ger ist das Drei­rad. Es er­for­dert vom Klein­kind, dass es die Pe­da­len tritt, das Fahr­zeug lenkt, die Ge­schwin­dig­keit sel­ber re­gu­liert und Hin­der­nis­sen aus­weicht. Drei­rä­der, die mit ei­ner Schie­be­stan­ge und Si­cher­heits­gurt aus­ge­stat­tet sind, er­mög­li­chen ers­te Fahr­ten aus­ser­halb des el­ter­li­chen Gar­tens, so­dass das Klein­kind von ei­ner si­che­ren War­te aus die Vor­gän­ge im Stras­sen­ver­kehr ken­nen­lernt.

Über der Fra­ge, ob das Klein­kind schon auf dem Drei­rad ei­nen Helm zu tra­gen braucht, schei­den sich die Geis­ter. Wenn Sie Ihr Kind mög­lichst früh ans Helm­tra­gen ge­wöh­nen möch­ten, ist es si­cher gut, wenn es schon beim Drei­rad­fah­ren ei­nen auf­setzt. Und wenn es selbst­stän­dig da­mit um das Haus her­um­fährt, ist ein Helm be­stimmt nicht falsch. Wich­tig ist je­doch, dass es ihn zum Spie­len aus­zieht, denn beim Klet­tern und To­ben kön­nen sich die Bän­der in Spiel­ge­rä­ten ver­fan­gen, was zu Un­fäl­len füh­ren kann.

Das Lauf­rad


In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat das Lauf­rad das Kin­der­fahr­rad mit Stütz­rä­dern fast voll­stän­dig ver­drängt. Mit gu­tem Grund, denn wenn der Gleich­ge­wichts­sinn schon auf dem Lauf­rad trai­niert wur­de, klappt der Um­stieg aufs Velo viel leich­ter, .

Auf dem Lauf­rad wer­den aber auch wei­te­re Fä­hig­kei­ten ge­übt, die beim Fahr­rad­fah­ren zum Zuge kom­men: Ko­or­di­na­ti­on, Re­ak­ti­ons­fä­hig­keit, Auf- und Ab­stei­gen bei ei­nem Ge­fährt, das nur auf zwei Rä­dern steht, das Ein­schät­zen von Ge­schwin­dig­kei­ten und Ab­stän­den und bei ei­ni­gen Lauf­rä­dern auch der Um­gang mit der Brem­se. Ein Mo­dell mit Hand­brem­se ist al­ler­dings für ein Kind un­ter drei Jah­ren nicht nö­tig, da­mit ist es eher über­for­dert. Zum schnel­len Brem­sen nimmt es die Füs­se zu Hil­fe. 

Da­mit Ihr Kind mög­lichst si­cher un­ter­wegs ist, soll­ten Sie beim Kauf ei­nes Lauf­ra­des die fol­gen­den Punk­te be­ach­ten:

  • Auf dem Lauf­rad sind die Klei­nen deut­lich schnel­ler un­ter­wegs als auf ei­nem Drei­rad. Das Tra­gen ei­nes Helms ist des­halb drin­gend zu emp­feh­len, um ge­fähr­li­che Kopf­ver­let­zun­gen zu ver­hin­dern.

  • Das Kind muss gross ge­nug sein, um beim Auf­sit­zen bei leicht an­ge­win­kel­ten Bei­nen mit bei­den Fuss­soh­len si­cher auf dem Bo­den zu ste­hen. Die Sitz­hö­he soll­te min­des­tens zwei Zen­ti­me­ter tie­fer als der Schritt lie­gen.

  • Nicht al­lei­ne die Kör­per­grös­se ent­schei­det dar­über, ob ein Kind schon mit dem Lauf­rad un­ter­wegs sein kann. Das Kind muss auch mo­to­risch in der Lage sein, das Fahr­zeug zu be­herr­schen. Bei den meis­ten Kin­dern ist dies erst ab ei­nem Al­ter von 24 Mo­na­ten der Fall. 

  • Leich­te­re Lauf­rä­der sind für das Kind auch leich­ter zu hal­ten und zu be­herr­schen.

  • Wenn das Kind mit dem Lauf­rad im Dun­keln oder in der Abend­däm­me­rung un­ter­wegs ist, ist eine Be­leuch­tung nö­tig. 

  • Kin­der auf dem Lauf­rad dür­fen den Ze­bra­strei­fen fah­rend über­que­ren. Vie­le Klein­kin­der se­hen sich aber über­for­dert da­mit, sich aufs Fah­ren zu kon­zen­trie­ren und gleich­zei­tig zü­gig und si­cher auf die an­de­re Sei­te der Stras­se zu ge­lan­gen. Des­halb ist es sinn­voll, wenn die El­tern das Lauf­rad tra­gen und das Kind an der Hand über die Stras­se füh­ren.

Das Trot­ti­nett


Ähn­lich wie das Lauf­rad be­rei­tet das Trot­ti­nett, auch Rol­ler oder Scoo­ter ge­nannt, op­ti­mal aufs Ve­lo­fah­ren vor. Es wer­den Gleich­ge­wichts­sinn, Ko­or­di­na­ti­on, Vor­aus­schau­en, das Än­dern der Blick­rich­tung, das Re­gu­lie­ren der Ge­schwin­dig­keit und das Ab­brem­sen ge­übt.

Die Be­we­gungs­ab­läu­fe beim Len­ken ei­nes Trot­ti­netts sind kom­ple­xer als das Len­ken ei­nes Lauf­ra­des, aber noch nicht so an­spruchs­voll wie beim Ve­lo­fah­ren. Das Trot­ti­nett eig­net sich also bes­tens als ers­tes Fahr­zeug für Kin­der, die für das Drei­rad zu gross ge­wor­den sind.  

Für Kin­der bis drei­jäh­rig emp­fiehlt sich ein Mo­dell mit drei Rä­der, von de­nen zwei vor­ne und eins hin­ten an­ge­bracht sind. Ab un­ge­fähr vier Jah­ren ist der Gleich­ge­wichts­sinn und die Sta­bi­li­tät dann so weit ent­wi­ckelt, dass auf ei­nen zwei­räd­ri­gen Scoo­ter ge­wech­selt wer­den kann.

Auch beim Rol­ler­fah­ren gilt: Helm auf! Der TCS emp­fiehlt zu­dem, dass Kin­der Knie- und Ell­bo­gen­scho­ner tra­gen.

Wo dür­fen Kin­der mit dem Lauf­rad und dem Trot­ti­nett fah­ren?


Lauf­rä­der und Trot­ti­netts wer­den zu den fahr­zeu­g­ähn­li­chen Ge­rä­ten (FäG) ge­zählt. Sie bie­ten eine gute Mög­lich­keit, das Kind auf ers­te Ver­kehrs­re­geln auf­merk­sam zu ma­chen. Als Ver­kehrs­mit­tel sind sie an fol­gen­den Or­ten er­laubt:

  • Auf für Fuss­gän­ger be­stimm­ten Ver­kehrs­flä­chen wie Trot­toirs, Fuss­gän­ger­zo­nen und Fuss­we­ge.

  • Auf Ve­lo­we­gen

  • Auf ver­kehrs­ar­men Ne­ben­stras­sen ohne Trot­toir, Fuss- und Ve­lo­we­gen

  • Auf der Fahr­bahn von ver­kehrs­ar­men Tem­po-30-Zo­nen und Be­geg­nungs­tras­sen

Als Spiel­ge­rät dür­fen die Kin­der ihr FäG auf den glei­chen Ver­kehrs­flä­chen, die für Fuss­gän­ger be­stimmt sind, so­wie auf ver­kehrs­ar­men Ne­ben­stras­sen – zum Bei­spiel in Wohn­quar­tie­ren – nut­zen. Die an­de­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer dür­fen nicht be­hin­dert oder ge­fähr­det wer­den. Auf Rad­we­gen ist das Spie­len ver­bo­ten.

Letzte Aktualisierung: 14.07.2022, TV/KM

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