Si­cher spie­len auf dem Spiel­platz

Un­fäl­le auf dem Spiel­platz sind lei­der gar nicht so sel­ten. Wor­auf Sie und Ihr Kind ach­ten soll­ten, da­mit der Aus­flug nicht in Trä­nen en­det.

Zwei Kinder mit Mutter auf dem Spielplatz mit Klettergerüst
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Der Spiel­platz ist der per­fek­te Ort, um im Sand zu bud­deln, den Um­gang mit an­de­ren Kin­dern zu ler­nen und auf dem Klet­ter­ge­rüst über sich selbst hin­aus­zu­wach­sen. Dass man sich da mal eine schmut­zi­ge Hose oder eine Schürf­wun­de holt, ver­steht sich von selbst. Da­mit es je­doch bei die­sen Klei­nig­kei­ten bleibt, ist es wich­tig, die Si­cher­heit im Auge zu be­hal­ten. 

Wor­an Sie ei­nen gu­ten Spiel­platz er­ken­nen


Ge­mäss An­ga­ben der Be­ra­tungs­stel­le für Un­fall­ver­hü­tung (bfu) ver­let­zen sich in der Schweiz jähr­lich rund 9000 Kin­der beim Spie­len auf dem Spiel­platz. Ein Teil die­ser Un­fäl­le lässt sich ver­hin­dern, in­dem die Kin­der dort spie­len, wo ihre Si­cher­heit ge­währ­leis­tet ist. Ein ver­bind­li­ches La­bel, das Ih­nen an­zeigt, wie si­cher der Spiel­platz ist und ob die Ge­rä­te re­gel­mäs­sig ge­war­tet wer­den, exis­tiert je­doch nicht. Das heisst, dass Sie sel­ber gut hin­schau­en müs­sen, um mög­li­che Ge­fah­ren zu er­ken­nen.

Ein gu­ter Spiel­platz:

  • Ist klar ab­ge­grenzt oder mar­kiert, da­mit Kin­der er­ken­nen, wo ihr Frei­raum zum Spie­len be­ginnt und wo er en­det.

  • Ist durch eine He­cke oder ei­nen Zaun und ei­nen si­che­ren Zu­gang von ver­kehrs­rei­chen Stras­sen ab­ge­trennt.

  • Ist nicht mit Scher­ben, Zi­ga­ret­ten­stum­meln, Tier­kot etc. ver­un­rei­nigt.

  • Hat Spiel­ge­rä­te und Sitz­ge­le­gen­hei­ten, die fest im Bo­den ver­an­kert und in­takt sind. Ach­ten Sie auf Fäul­nis und Split­ter bei Holz­ge­rä­ten, Rost bei Stahl­ge­rä­ten, Ris­se in Kunst­stoff­ge­rä­ten, lose Bau­tei­le, vor­ste­hen­de Schrau­ben und Nä­gel so­wie ver­schlis­se­ne Sei­le und Ket­ten.

  • Ver­fügt un­ter den Spiel­ge­rä­ten über ei­nen stoss­dämp­fen­den Bo­den­be­lag, zum Bei­spiel Fall­schutz­plat­ten, Holz­schnit­zel oder Sand.

  • Bie­tet aus­rei­chend Schat­ten.

  • Ist nicht mit Gift­pflan­zen wie bei­spiels­wei­se Mai­glöck­chen, Kirsch­lor­beer oder Ei­ben be­pflanzt.

Da Kin­der je nach Al­ter ganz un­ter­schied­li­che Be­dürf­nis­se ha­ben, ist es zu­dem op­ti­mal, wenn der Spiel­platz se­pa­ra­te Spiel­be­rei­che für klei­ne­re und grös­se­re Kin­der hat. So las­sen sich Zu­sam­men­stös­se zwi­schen neu­gie­ri­gen Krab­bel­kin­dern und aben­teu­er­lus­ti­gen Schul­kin­dern bes­ser ver­hin­dern.

Die wich­tigs­ten Ver­hal­tens­re­geln für den Spiel­platz


Na­tür­lich kann die Spiel­platz­ge­stal­tung al­lei­ne nicht alle Un­fäl­le ver­hin­dern. Wo vie­le Kin­der im Spie­lei­fer zu­sam­men­tref­fen, gibt es auch sonst so man­che Ge­le­gen­heit für klei­ne­re und grös­se­re Miss­ge­schi­cke. Es ist da­her wich­tig, dass Ihr Kind weiss, wor­auf es ach­ten muss, da­mit alle si­cher spie­len kön­nen.

Das be­ginnt schon zu Hau­se beim An­zie­hen. Hals­tü­cher, Pon­chos, Klei­dung mit Kor­deln, Arm­bän­der und Hals­ket­ten oder Schlüs­sel­bän­der sind für den Spiel­platz­be­such un­ge­eig­net, denn sie kön­nen sich in den Spiel­ge­rä­ten ver­fan­gen. Aus dem glei­chen Grund soll­te Ihr Kind zum Spie­len im­mer den Ve­lo­helm aus­zie­hen. Ge­eig­ne­tes Schuh­werk ist eben­falls wich­tig, da­mit es beim Her­um­ren­nen und Klet­tern ei­nen gu­ten Halt hat und nicht über of­fe­ne Schuh­bän­del stol­pert. 

Auf dem Spiel­platz an­ge­kom­men, ist es we­nig hilf­reich, wenn Sie Ih­rem Kind pau­sen­los vom Ran­de aus zu­ru­fen, wie es sich zu ver­hal­ten hat. Schär­fen Sie ihm lie­ber ei­ni­ge ein­fa­che, aber un­er­läss­li­che Grund­re­geln ein:

  • Im­mer im wei­ten Bo­gen hin­ter oder vor der Schau­kel durch­ge­hen, um Kol­li­sio­nen mit schau­keln­den Kin­dern zu ver­mei­den. Auch bei an­de­ren Spiel­ge­rä­ten ist ein Si­cher­heits­ab­stand an­ge­zeigt.

  • Fahr­zeu­ge und Bäl­le nicht auf dem Spiel­platz lie­gen las­sen, son­dern am Rand de­po­nie­ren.

  • Spiel­ge­rä­te nicht be­nut­zen, wenn sie nass und rut­schig sind.

  • Un­be­nutz­te Spiel­ge­rä­te nicht in Schwung ver­set­zen, da­durch könn­ten an­de­re Kin­der ver­letzt wer­den.

  • Nicht mit Ge­gen­stän­den wer­fen und nur ab­seits von den Spiel­ge­rä­ten mit Bäl­len spie­len.

  • Ent­we­der spie­len oder es­sen – bei­des zu­sam­men geht nicht.

Si­cher Schau­keln, Rut­schen und Klet­tern 


Je grös­ser Ihr Kind wird, des­to selbst­stän­di­ger wird es auf den Spiel­ge­rä­ten un­ter­wegs sein. Nach und nach wird es also ler­nen müs­sen, wie es die­se si­cher be­nützt.

Auf der Rutsch­bahn gilt: Auf der Lei­ter nicht drän­geln, erst rut­schen, wenn die Bahn frei ist und am Ende den Aus­lauf­be­reich gleich wie­der für die an­de­ren Kin­der frei­ge­ben. Stets mit den Füs­sen vor­aus rut­schen. Traut sich Ihr Kind noch nicht al­lei­ne, hel­fen Sie ihm von der Sei­te aus. 

Beim Schau­keln ist es wich­tig, dass Ihr Kind si­cher in der Mit­te sitzt und sich mit bei­den Hän­den an den Sei­len fest­hält. Hän­gen meh­re­re Schau­keln ne­ben­ein­an­der, soll­te es nicht seit­wärts schau­keln oder sich mit den Sei­len ein- und wie­der aus­dre­hen, denn da­durch könn­ten an­de­re Kin­der ver­letzt wer­den. Am Ende gut ab­brem­sen und nicht ein­fach ab­sprin­gen – da­durch las­sen sich vie­le Un­fäl­le ver­hin­dern.

Auf der "Gi­gamp­fi" (Wip­pe) wer­den die Füs­se auf der da­für vor­ge­se­he­nen Vor­rich­tung ab­ge­stützt. Auch hier gilt: Gut mit bei­den Hän­den fest­hal­ten und ab­brem­sen, wenn man ge­nug ge­wippt hat. Springt ein Kind ab­rupt und ohne Vor­war­nung ab, kann dies für das an­de­re sehr schmerz­haft und ge­fähr­lich wer­den.

Beim Klet­tern soll­te Ihr Kind im­mer nur eine Spros­se aufs Mal neh­men und nur so weit ge­hen, wie es sich si­cher fühlt. Hel­fen Sie ihm nicht auf Klet­ter­ge­rä­te, die es noch nicht sel­ber er­klet­tern kann. Es soll­te sich die dazu nö­ti­gen Fer­tig­kei­ten in sei­nem ei­ge­nen Tem­po an­eig­nen. 

Auf dem Ka­rus­sell und an­de­ren Dreh­spiel­ge­rä­ten gilt es vor al­lem zu ver­hin­dern, dass dem Kind schwind­lig wird – al­ler­dings kön­nen vie­le Kin­der in die­ser Hin­sicht deut­lich mehr ver­tra­gen als Er­wach­se­ne. Ka­rus­sells sind meis­tens für klei­ne­re Kin­der kon­zi­piert, zu Ver­let­zun­gen kommt es da­her eher, wenn äl­te­re Kin­der die­se Ge­rä­te be­nut­zen.

Auf­sichts­pflicht: Was be­deu­tet das kon­kret?


El­tern ha­ben eine Be­auf­sich­ti­gungs­pflicht, bis ihre Kin­der mün­dig sind. Dies heisst na­tür­lich nicht, dass Sie bis zum 18. Ge­burts­tag nicht von der Sei­te Ih­res Kin­des wei­chen dür­fen. Wie eng Sie es be­glei­ten müs­sen, hängt da­von ab, wie alt es ist, was es schon kann, wie (un)ge­fähr­lich die Um­ge­bung ist und wel­che Tä­tig­kei­ten es aus­übt.

Ist Ihr Kind noch sehr klein und un­si­cher auf den Bei­nen, ist Ihre un­ge­teil­te Auf­merk­sam­keit ge­fragt. Ein Vor­schul­kind je­doch kommt meis­tens schon sehr gut zu­recht und ist bes­tens be­treut, wenn Sie auf der Sitz­bank blei­ben und im­mer wie­der ei­nen Blick auf das Ge­sche­hen wer­fen. Auch der Cha­rak­ter und die Rei­fe des Kin­des be­stim­men, wie viel Auf­sicht nö­tig ist. Ei­nen klei­nen Wild­fang, der sich ohne viel zu über­le­gen in je­des Aben­teu­er stürzt, kön­nen Sie nicht ein­fach sich selbst über­las­sen. Ein zu­rück­hal­ten­des Kind hin­ge­gen, das je­den Schritt vor­her vor­sich­tig ab­wägt, braucht eher Er­mu­ti­gung, auch mal ohne Ihre Hil­fe ein klei­nes Wag­nis ein­zu­ge­hen.

Zwi­schen dem kind­li­chen Frei­heits­drang und der el­ter­li­chen Auf­sichts­pflicht den rich­ti­gen Weg zu fin­den, ist nicht im­mer ein­fach. Wich­tig ist, dass Sie die Be­we­gungs­frei­heit Ih­res Kin­des nicht durch Ihre ei­ge­nen Ängs­te ein­schrän­ken. Auf dem Spiel­platz hat es die Mög­lich­keit, in ei­ner kind­ge­rech­ten Um­ge­bung Neu­es zu ler­nen und Her­aus­for­de­run­gen zu meis­tern. Dies ist wich­tig für sei­ne Ent­wick­lung - auch wenn die zum Teil wag­hal­si­gen Ma­nö­ver manch­mal ein paar Schram­men hin­ter­las­sen.

Streit auf dem Spiel­platz – ein­grei­fen oder nicht?


Dass es beim Spie­len hin und wie­der zu Rei­be­rei­en kommt, ist voll­kom­men nor­mal und grund­sätz­lich nicht schlecht. Kin­der müs­sen ler­nen, Kon­flik­te aus­zu­tra­gen und das kön­nen sie nicht, wenn Er­wach­se­ne bei der kleins­ten Un­stim­mig­keit ein­grei­fen. Meis­tens fin­den die Klei­nen er­staun­lich schnell ei­nen Weg, ihr Pro­blem zu klä­ren, wenn man sie ma­chen lässt. Und für Klein­kin­der ist die Welt auch in­nert kür­zes­ter Zeit wie­der in Ord­nung.

Es gibt je­doch Si­tua­tio­nen, in de­nen es nicht an­ge­bracht ist, die Kon­flikt­lö­sung den Streit­häh­nen zu über­las­sen:

  • Wenn ein Kind an­de­ren Schmer­zen zu­fügt oder sie in Ge­fahr bringt.

  • Wenn ein Kind be­lei­di­gen­de und ab­wer­ten­de Be­mer­kun­gen macht.

  • Wenn ei­nes der in­vol­vier­ten Kin­der dem an­de­ren deut­lich über­le­gen ist und sich das schwä­che­re nicht sel­ber weh­ren kann.

  • Wenn sich meh­re­re Kin­der ge­gen ei­nes ver­bün­den.

  • Wenn die Kin­der mit Ge­gen­stän­den auf­ein­an­der los­ge­hen.

Ein­schrei­ten be­deu­tet je­doch nicht, dass Sie vor­schnell Par­tei er­grei­fen soll­ten. Er­wach­se­ne be­kom­men nicht im­mer mit, was al­les schon pas­siert ist, be­vor die Si­tua­ti­on es­ka­liert ist. Ge­ben Sie je­dem Kind die Ge­le­gen­heit, sei­ne Sicht der Din­ge zu schil­dern und un­ter­stüt­zen Sie die Knöp­fe da­bei, eine Lö­sung zu fin­den.

Ver­hält sich ein Kind aus­ge­spro­chen rück­sichts­los, sind manch­mal auch kla­re Wor­te ge­fragt. Blei­ben Sie da­bei aber trotz al­lem be­rech­tig­ten Är­ger fair und ver­zich­ten Sie auf be­lei­di­gen­de Aus­sa­gen.

Wenn die Si­cher­heit nicht ge­währ­leis­tet ist


Im Ide­al­fall be­fin­det sich auf dem Spiel­platz eine Hin­weis­ta­fel mit den gel­ten­den Re­geln und den Kon­takt­da­ten der zu­stän­di­gen Or­ga­ni­sa­ti­on oder Ei­gen­tü­me­rin. Viel­fach ma­chen El­tern je­doch die frus­trie­ren­de Er­fah­rung, dass der nächst­ge­le­ge­ne Spiel­platz mehr oder we­ni­ger sich selbst über­las­sen bleibt und sie im­mer erst Scher­ben ein­sam­meln müs­sen, be­vor die Kin­der spie­len kön­nen. Neh­men Sie die­se Um­stän­de nicht ein­fach hin, son­dern ma­chen Sie aus­fin­dig, wer für den Spiel­platz zu­stän­dig ist und mel­den Sie die Män­gel.

Mit dem Hin­weis "El­tern haf­ten für ihre Kin­der" kön­nen Spiel­platz­be­trei­ber nicht ein­fach jede Ver­ant­wor­tung von sich wei­sen. Kommt es auf­grund von Män­geln bei der Er­stel­lung oder War­tung zu Un­fäl­len, kann dies für die Ei­gen­tü­mer recht­li­che Kon­se­quen­zen ha­ben.

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