Wel­che Kon­fes­si­on hat un­ser Kind?

Kleine Kirche in den Schweizer Alpen
©
iStock

Heu­te ist es nicht mehr selbst­ver­ständ­lich, dass ein Kind ge­tauft wird. Da­mit stellt sich für vie­le El­tern die Fra­ge, ob ihr Kind ei­ner Kon­fes­si­on an­ge­hö­ren soll und wenn ja, wel­cher. Denn wenn ein Kind nicht ge­tauft ist, be­deu­tet dies nicht, dass es kei­ne Kon­fes­si­on hat.

Der Grund da­für ist, dass sich die Schweiz als kir­chen­un­ab­hän­gi­gen Staat de­fi­niert und die Er­fas­sung der Kon­fes­si­on nicht ein­heit­lich ge­hand­habt wird.

Der la­tei­ni­sche Be­griff con­fes­sio be­deu­tet Ge­ständ­nis oder Be­kennt­nis. Im heu­ti­gen Sprach­ge­brauch wird die Kon­fes­si­on als Un­ter­grup­pe ei­ner Re­li­gi­on be­zeich­net. Frü­her galt dies nur für die christ­li­che, heu­te spricht man auch von der is­la­mi­schen oder jü­di­schen Kon­fes­si­on.

Ka­tho­lisch, re­for­miert oder christ­ka­tho­lisch


Auf Grund der Ge­schich­te ist die Ver­bin­dung der christ­li­chen Kir­che mit ver­schie­de­nen Kan­to­nen trotz Tren­nung von Kir­che und Staat aus­ge­prägt. Ein­zig die Kan­to­ne Genf und Neu­en­burg ha­ben sich klar ab­ge­grenzt. Dies be­deu­tet, dass die Lan­des­kir­chen in die­sen bei­den Kan­to­nen nicht öf­fent­lich-recht­lich an­er­kannt sind. In der rest­li­chen Schweiz wer­den die evan­ge­lisch-re­for­mier­te, die rö­misch-ka­tho­li­sche so­wie in ei­ni­gen Kan­to­nen die christ­ka­tho­li­sche Kir­che als Kon­fes­sio­nen an­er­kannt.

Ge­hört man ei­ner die­ser Kon­fes­sio­nen an, ist man ge­setz­lich dazu ver­pflich­tet, Kir­chen­steu­ern zu be­zah­len. Wer in den Kan­to­nen Tes­sin oder Wal­lis lebt, ist da­von be­freit.

An­de­re Re­li­gio­nen


Jü­di­sche Ge­mein­den und mus­li­mi­sche Re­li­gi­ons­ge­mein­schaf­ten ha­ben in ei­ni­gen Kan­to­nen öf­fent­lich-recht­li­chen Sta­tus. Frei­kir­chen und an­de­re re­li­giö­se Ver­ei­ni­gun­gen sind pri­vat­recht­lich als Ver­ei­ne und Stif­tun­gen or­ga­ni­siert.

Ko­fes­si­ons­los


Kon­fes­si­ons­los be­zeich­net als amt­li­cher Be­griff in der Schweiz Per­so­nen, die kei­ner öf­fent­lich-recht­lich an­er­kann­ten Kon­fes­si­on an­ge­hö­ren. Also bei­spiels­wei­se die­je­ni­gen, wel­che aus der Kir­che aus­ge­tre­ten oder Teil ei­ner nicht of­fi­zi­el­len Kon­fes­si­on sind.

Des­halb be­deu­tet kon­fes­si­ons­los aber nicht re­li­gi­ons­los. Man kann durch­aus re­li­gi­ös le­ben ohne Mit­glied ei­ner of­fi­zi­el­len Kirch­ge­mein­de zu sein. Vie­le kon­fes­si­ons­lo­se Men­schen üben die Spi­ri­tua­li­tät in ei­ner an­de­ren Form aus.

Per­so­nen, die amt­lich als kon­fes­si­ons­los ge­mel­det sind be­zah­len kei­ne Kir­chen­steu­ern, ha­ben aber auch kei­ne An­rech­te auf Dienst­leis­tun­gen der Kir­che, wie zum Bei­spiel die Tau­fe oder Hoch­zeit. Die weit ver­brei­te­te Mei­nung, dass kon­fes­si­ons­lo­se Ver­stor­be­ne sind nicht auf dem Fried­hof be­er­digt wer­den kön­nen, ist nicht rich­tig. Das Fried­hofs­ge­län­de ge­hört in der Re­gel der Ge­mein­de.

Be­kommt das Kind die Kon­fes­si­on der El­tern?


Oft wird für ein neu­ge­bo­re­nes Kind von der Zi­vil­stands­be­hör­de au­to­ma­tisch die Kon­fes­si­on der El­tern über­nom­men, vor al­lem wenn die­se bei bei­den El­tern­tei­len iden­tisch ist. Aus recht­li­cher Sicht ist dies aber nur im Fall von re­for­mier­ten El­tern kor­rekt. Rich­tig wäre, dass die El­tern nach der Mel­dung der Ge­burt von ih­rer Wohn­ge­mein­de an­ge­schrie­ben und nach der Kon­fes­si­on des Kin­des ge­fragt wer­den. Ge­ra­de wenn die El­tern­tei­le un­ter­schied­li­che Kon­fes­sio­nen ha­ben, ist dies von Be­deu­tung. In man­chen Ge­mein­den wird kor­rek­ter­wei­se im Fall ei­ner feh­len­den Rück­mel­dung der El­tern das Kind als „ohne Kon­fes­si­on“ ein­ge­tra­gen. Als El­tern kön­nen Sie also nur durch nach­fra­gen bei Ih­rer Wohn­ge­mein­de er­fah­ren, wel­che Kon­fes­si­on für Ihr Kind ein­ge­tra­gen ist, so­fern sie nicht ex­pli­zit da­nach ge­fragt wur­den.

Die zum Teil ver­brei­te­te An­sicht, dass in der rö­misch-ka­tho­li­schen Kir­che die Zu­ge­hö­rig­keit erst mit der Tau­fe er­folgt, ist kir­chen­recht­lich zwar zu­tref­fend, für die Re­gis­trie­rung in der Ein­woh­ner­kon­trol­le je­doch nicht mass­ge­bend.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2020, KM