Welche Konfession hat unser Kind?

Kleine Kirche in den Schweizer Alpen
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Heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass ein Kind getauft wird. Damit stellt sich für viele Eltern die Frage, ob ihr Kind einer Konfession angehören soll und wenn ja, welcher. Denn wenn ein Kind nicht getauft ist, bedeutet dies nicht, dass es keine Konfession hat.

Der Grund dafür ist, dass sich die Schweiz als kirchenunabhängigen Staat definiert und die Erfassung der Konfession nicht einheitlich gehandhabt wird.

Der lateinische Begriff confessio bedeutet Geständnis oder Bekenntnis. Im heutigen Sprachgebrauch wird die Konfession als Untergruppe einer Religion bezeichnet. Früher galt dies nur für die christliche, heute spricht man auch von der islamischen oder jüdischen Konfession.

Katholisch, reformiert oder christkatholisch


Auf Grund der Geschichte ist die Verbindung der christlichen Kirche mit verschiedenen Kantonen trotz Trennung von Kirche und Staat ausgeprägt. Einzig die Kantone Genf und Neuenburg haben sich klar abgegrenzt. Dies bedeutet, dass die Landeskirchen in diesen beiden Kantonen nicht öffentlich-rechtlich anerkannt sind. In der restlichen Schweiz werden die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische sowie in einigen Kantonen die christkatholische Kirche als Konfessionen anerkannt.

Gehört man einer dieser Konfessionen an, ist man gesetzlich dazu verpflichtet, Kirchensteuern zu bezahlen. Wer in den Kantonen Tessin oder Wallis lebt, ist davon befreit.

Andere Religionen


Jüdische Gemeinden und muslimische Religionsgemeinschaften haben in einigen Kantonen öffentlich-rechtlichen Status. Freikirchen und andere religiöse Vereinigungen sind privatrechtlich als Vereine und Stiftungen organisiert.

Kofessionslos


Konfessionslos bezeichnet als amtlicher Begriff in der Schweiz Personen, die keiner öffentlich-rechtlich anerkannten Konfession angehören. Also beispielsweise diejenigen, welche aus der Kirche ausgetreten oder Teil einer nicht offiziellen Konfession sind.

Deshalb bedeutet konfessionslos aber nicht religionslos. Man kann durchaus religiös leben ohne Mitglied einer offiziellen Kirchgemeinde zu sein. Viele konfessionslose Menschen üben die Spiritualität in einer anderen Form aus.

Personen, die amtlich als konfessionslos gemeldet sind bezahlen keine Kirchensteuern, haben aber auch keine Anrechte auf Dienstleistungen der Kirche, wie zum Beispiel die Taufe oder Hochzeit. Die weit verbreitete Meinung, dass konfessionslose Verstorbene sind nicht auf dem Friedhof beerdigt werden können, ist nicht richtig. Das Friedhofsgelände gehört in der Regel der Gemeinde.

Bekommt das Kind die Konfession der Eltern?


Oft wird für ein neugeborenes Kind von der Zivilstandsbehörde automatisch die Konfession der Eltern übernommen, vor allem wenn diese bei beiden Elternteilen identisch ist. Aus rechtlicher Sicht ist dies aber nur im Fall von reformierten Eltern korrekt. Richtig wäre, dass die Eltern nach der Meldung der Geburt von ihrer Wohngemeinde angeschrieben und nach der Konfession des Kindes gefragt werden. Gerade wenn die Elternteile unterschiedliche Konfessionen haben, ist dies von Bedeutung. In manchen Gemeinden wird korrekterweise im Fall einer fehlenden Rückmeldung der Eltern das Kind als „ohne Konfession“ eingetragen. Als Eltern können Sie also nur durch nachfragen bei Ihrer Wohngemeinde erfahren, welche Konfession für Ihr Kind eingetragen ist, sofern sie nicht explizit danach gefragt wurden.

Die zum Teil verbreitete Ansicht, dass in der römisch-katholischen Kirche die Zugehörigkeit erst mit der Taufe erfolgt, ist kirchenrechtlich zwar zutreffend, für die Registrierung in der Einwohnerkontrolle jedoch nicht massgebend.

Letzte Aktualisierung: 09.03.2020, KM