Identitätskarte und Pass für Baby und Kind

Wann brauchen Babys einen Ausweis und wie wird dieser beantragt?

Schweizer Pass
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Die Schweiz kennt zwei Ausweisarten: den Schweizer Pass und die Schweizer Identitätskarte (IDK). Sämtliche Informationen über den Pass und die Identitätskarte sind auf der Homepage des Bundes (www.schweizerpass.ch) abrufbar.

Identitätskarte für Kinder


Bereits Babys brauchen eine Identitätskarte, wenn Sie mit ihnen in ein Land reisen, in welches Sie zur Einreise nur eine Identitätskarte benötigen. Diese wird ohne Chip und ohne elektronisch gespeicherte Daten ausgestellt.

Eine Identitätskarte für Ihr Kind beantragen Sie entweder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei der kantonalen Passstelle. Dazu müssen Sie mit Ihrem Kind bei der entsprechenden Behörde erscheinen.

  • Bei Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht reicht die persönliche Vorsprache und Unterschrift eines Elternteils.

  • Bei unverheirateten oder getrennt lebenden Eltern muss die elterliche Sorge nachgewiesen werden. 

Der Schweizer Reisepass für Kinder


Seit 2010 werden nur noch biometrische Pässe ausgestellt. Ein solcher Pass ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild zur Erhöhung der Si­cher­heit und Er­schwe­rung de­ren miss­bräuch­li­chen Ver­wen­dung ge­spei­chert sind. Der Pass ist für Erwachsene 10 Jahre und für unter 18-jährige Personen 5 Jahre gültig.

Für den Pass kann über ein On­line-For­mu­lar ein Antrag gestellt werden. Darauf hin werden Sie von der Passstelle Ihres Wohnkantons zu einem Termin für die Erfassung der biometrischen Daten eingeladen. Einen solchen Termin können Sie je nach Kanton auch telefonisch vereinbaren. Bei dieser Gelegenheit können Sie in Kombination mit dem Pass auch gleich eine Identitätskarte Ihres Kindes erstellen lassen, so bleibt Ihnen dafür der Gang zur Wohngemeinde erspart.

Der Pass kostet exklusive Portokosten 140 Franken für Erwachsene und 60 Franken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Im Kombiangebot kosten Pass und Identitätskarte zusammen für Erwachsene 148 Franken, für Kinder 68 Franken.

Besondere Bestimmungen für Kinder


Für Auslandreisen brauchen Kinder ab Geburt einen eigenen Ausweis mit Foto. Auch wenn das Gesicht eines Babys noch nicht so aussagekräftig ist wie dasjenige eines Erwachsenen und sich auch rasch verändert, hat es dennoch bereits einige gut sichtbare Merkmale. Zum Beispiel können die Position der Ohren oder die Augenform einen Beitrag zur Identifikation leisten. Weitere Angaben zur Qualität des Fotos finden Sie in der „Fotomustertafel“. In einigen Gemeinden wird ein digitales Foto akzeptiert oder vor Ort erstellt.

Ab dem 7. Altersjahr unterschreiben Kinder und Jugendliche ihren Ausweis selber und bis zum Alter von 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. 

Letzte Aktualisierung: 31.10.2022, KM