Identitätskarte und Pass für Baby und Kind
Wann brauchen Babys einen Ausweis und wie wird dieser beantragt?
Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen, braucht es einen eigenen Ausweis mit Foto. Die Schweiz kennt zwei Ausweisarten: den Schweizer Pass und die Schweizer Identitätskarte (IDK).
Beantragen eines Ausweises für Ihr Kind
Um einen Ausweis - Pass oder IDK - zu beantragen, müssen Sie mit Ihrem Kind bei der entsprechenden Behörde erscheinen. Dies ist nur möglich, wenn Sie sorgeberechtigt sind.
Falls nicht beide Elternteile beim Beantragen anwesend sein können, ist eine Vollmacht inklusive Ausweiskopie des abwesenden Elternteils notwendig. Dies gilt auch für geschiedene oder nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht.
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern muss das Sorgerecht durch den Sorgerechtsentscheid des Gerichtes nachgewiesen werden.
Bei nicht verheirateten Eltern muss die Kindesanerkennung des Zivilstandsamtes oder die Sorgerechtsregelung der KESB vorgelegt werden.
Identitätskarte für Kinder
Eine Identitätskarte für Ihr Kind beantragen Sie entweder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei der kantonalen Passstelle.
Ab dem 7. Lebensjahr unterschreiben die Kinder ihr Ausweisdokument selber. Die Identitätskarte ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5 Jahre gültig. In einigen Wohngemeinden werden Sie vor dem Ablauf daran erinnert, einen neuen Ausweis erstellen zu lassen.
Die Identitätskarte kostet für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 30 Franken. Hinzu kommen die Versandkosten.
Der Schweizer Reisepass für Kinder
Einen Pass benötigen Sie nur, wenn Sie mit Ihrem Kind in ein Land reisen, für dessen Einreise ein Pass erforderlich ist.
Der Schweizer Pass ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild zur Erhöhung der Sicherheit gespeichert sind. Die Fingerabdrücke von Kindern werden allerdings erst ab 12 Jahren erfasst.
Für den Pass kann über ein Online-Formular ein Antrag gestellt werden. Darauf hin werden Sie von der Passstelle Ihres Wohnkantons zu einem Termin für die Erfassung der biometrischen Daten eingeladen. Einen solchen Termin können Sie je nach Kanton auch telefonisch vereinbaren. Bei dieser Gelegenheit können Sie in Kombination mit dem Pass auch gleich eine Identitätskarte Ihres Kindes erstellen lassen, so bleibt Ihnen dafür der Gang zur Wohngemeinde erspart.
Der Pass kostet für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 60 Franken. Im Kombiangebot kosten Pass und Identitätskarte zusammen für Kinder 68 Franken. Hinzu kommen die Versandkosten.
Ab dem 7. Lebensjahr unterschreiben die Kinder ihr Ausweisdokument selber. Der Pass ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5 Jahre gültig.
Fotos von Babys auf der Identitäskarte oder dem Pass
Auch wenn das Gesicht eines Babys noch nicht so aussagekräftig ist wie dasjenige eines Erwachsenen und sich auch rasch verändert, hat es dennoch bereits einige gut sichtbare Merkmale. Zum Beispiel können die Position der Ohren oder die Augenform einen Beitrag zur Identifizierung leisten.
Wenn Sie bei Ihrer Wohngemeinde eine Identitätskarte bestellen, müssen Sie ein Foto Ihres Babys mitbringen. Sie können dieses selber machen, müssen dabei aber die Kriterien der „Fotomustertafel“ beachten. Professionelle Fotostudios sind für das Knipsen von Baby-Passfotos und den Umgang mit Babys in diesen Situationen spezialisiert. In einigen Gemeinden wird auch ein digitales Foto akzeptiert oder vor Ort erstellt.
Für den Pass wird das Foto meist auf dem kantonalen Passbüro vor Ort erstellt, die Bestimmungen sind aber nicht überall gleich. Informieren Sie sich dazu auf der Ausweisstelle Ihres Kantons.