Versicherungen für Familien
Gewöhnt man sich langsam an den Gedanken, Nachwuchs zu bekommen, dann malt man sich die weitere Zukunft gern aus. Plötzlich erhält das Bedürfnis nach Sicherheit eine neue Bedeutung, denn schliesslich geht es nun nicht mehr nur um Sie allein.
Mit einem Kind kommt mehr Verantwortung – für eine lange Zeit, die im ersten Moment fast unüberschaubar erscheint. Mütter und Väter überlegen, wie sie diese Zeit mit ihrem Kind oder mehreren Kindern planen sollen. Welche Weichen in Richtung Zukunft soll man nun schon stellen?
Für Versicherungen gilt das Gleiche wie für Finanzmodelle: Mehrere Angebote einholen, vergleichen und möglichst unabhängige Berater und Beraterinnen befragen. Folgende Versicherungen machen durchaus Sinn, sobald man eine Familie gegründet hat:
Hausratversicherung: Sobald die Einrichtung über die einer Studentenbude hinausgewachsen ist, sollten man sein Hab und Gut gegen Feuer, Diebstahl, Wasser, Sturm, Einbruch usw. versichern lassen. Das alles geschieht mit einer Hausratversicherung. Besteht bereits eine Hausratsversicherung, lohnt es sich bei Familienzuwachs eine Neuberechnung und allfällige Anpassung der Versicherungssumme zu prüfen, damit keine Unterdeckung entsteht.
Privathaftpflichtversicherung: Sie ist zwar von Gesetzes wegen nicht obligatorisch, aber für Familien mit Kindern ein Muss, weil sie für Schäden aufkommt, die durch ihr Verschulden oder das ihrer Kinder dritten Personen entstanden sind. Oft sind jedoch minderjährige Kinder in den Haftpflicht-Policen ihrer Eltern mit gedeckt. Eine Geburtsmeldung an den Haftpflicht-Versicherer sollte demnach genügen (klären Sie dies jedoch sorgfältig mit Ihrer Versicherung ab)
Lebensversicherung: Im Leben gibt es manchmal unvorsehbare Schicksalsschläge. Darum kann es ratsam sein, die Familie im Falle einer Invalidität oder Tod durch eine Lebensversicherung finanziell abzusichern. Dies gilt sowohl für einen erwerbstätigen-, wie auch nichterwerbstätigen Elternteil. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, für seine Kinder eine solche Versicherung abzuschliessen. Es lohnt sich hier, sich umfassend beraten zu lassen und bereits bestehende Versicherungen (durch den Arbeitgeber oder privat) in die Beratung einzubeziehen.
Unfallversicherung: Jeder Arbeitnehmer ist automatisch obligatorisch unfallversichert nach UVG. Die Versicherungsleistungen nach UVG umfassen Heilungskosten, Taggelder sowie Rentenleistungen (Tod und Invalidität). Arbeitet jemand weniger als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitnehmer, ist er jedoch nur gegen Berufsunfälle (inkl. Arbeitsweg) versichert. Dann muss die Unfalldeckung in der Krankenversicherung (KVG) eingeschlossen werden. Nichterwerbstätige Personen und Kinder sind durch die Krankenversicherung (KVG) obligatorisch gegen Unfall versichert (nur Heilungskosten). Siehe auch Abredeversicherung UVG.