Haftpflichtversicherung

Jungs schlagen beim Fussballspielen eine Scheibe ein
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Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man einer Drittperson zufügt. Versichert sind sowohl Sach- wie auch Personenschäden. Werden Personen ernsthaft verletzt, kann der Schaden in die Millionen gehen. Nicht umsonst bezeichnen Versicherungsexperten die Haftpflichtversicherung als die wichtigste Police in einem Haushalt. Mit der Privathaftpflicht-Versicherung versichern Sie sich und sämtliche mit Ihnen in Hausgemeinschaft lebenden Personen gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter (Sach- oder Personenschaden). Dies für den Fall, dass Sie aus Versehen Gegenstände Dritter beschädigen oder Personen verletzen, sei dies beim Sport, als Haustierhalter, als Mieter usw. Jede Person haftet mit ihrem gesamten Privatvermögen für solche Schäden. Deshalb ist der Abschluss einer Privathaftpflicht ein absolutes Muss.

Versichert ist bei einer Einzelversicherung der Versicherungsnehmer und bei der Familienversicherung, sind es Ehepartner, Konkubinatspartner und Kinder (mit Einschränkung bezüglich Alter, Zivilstand und Stellung). Man sollte sich unbedingt bei seiner Versicherung bezüglich der Deckung für Kinder erkundigen.

Mündige ledige Kinder bis 25 Jahre, die nach wie vor im Haushalt der Eltern leben, sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung von Vater und Mutter mitversichert, sofern sie nicht erwerbstätig sind, wie z.B. Schüler, Studentinnen und Lehrlinge. Allerdings ist das nicht bei allen Versicherungen so geregelt. Es ist daher empfehlenswert die Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung der Eltern genau zu studieren oder sich direkt bei der Versicherung zu erkundigen.

Sobald die Lehre abgeschlossen wurde, sollte der/die Jugendliche, auch wenn dann immer noch bei den Eltern wohnend, unbedingt mit der Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen und fragen, ob er/sie weiterhin über die Police Ihrer Eltern versichert ist. Sobald man von zu Hause auszieht, muss man sich um eine eigene Privathaftpflichtversicherung kümmern.

In der Familien-Versicherung ist der Versicherungsnehmer und seine Familie versichert. Als Familie gelten:

  • der Ehegatte

  • die ledigen Kinder und Hausgenossen, die noch nicht 20 Jahre alt sind

  • die mehr als 20 Jahre alten Kinder, solange sie ledig und nicht berufstätig sind

Eine mit dem Versicherungsnehmer in Wohngemeinschaft lebende, namentlich bezeichnete Person kann im Rahmen der Familiendeckung ohne Zuschlag mitversichert werden:

  • sofern sie an die Stelle des Ehegatten tritt (z.B. Konkubinatspartner) oder

  • sofern der Versicherungsnehmer allein mit der Person in einer gemeinsamen Wohnung lebt (z.B. zwei Studenten haben zusammen eine Wohnung)

Letzte Aktualisierung: 21.04.2020, PvE / CF