An­nul­lie­rungs­kos­ten­ver­si­che­rung

Familie muss Ferien absagen
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Sie wol­len in al­ler Ruhe ver­rei­sen, denn die Fe­ri­en sind das High­light des Jah­res. Es kann je­doch vor­kom­men, dass Sie Ihre Rei­se we­gen ei­nes un­vor­her­ge­se­he­nen Er­eig­nis­ses im letz­ten Mo­ment ab­sa­gen müs­sen. Mit ei­ner An­nul­lie­rungs­kos­ten­ver­si­che­rung (Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung) sind Sie vor den Fol­gen nicht an­ge­tre­te­ner Rei­sen/ Fe­ri­en in Fol­ge Krank­heit, Un­fall oder Tod ei­ner ver­si­cher­ten Per­son, des Rei­se­be­glei­ters oder eine Ih­nen nahe ste­hen­de Per­son oder ei­nes un­vor­her­ge­se­he­nen Er­eig­nis­ses ge­schützt.

Doch der Teu­fel steckt im De­tail und es kann vor­kom­men, dass man zwar ver­si­chert und doch nicht ge­deckt ist. Die An­nul­la­ti­ons­kos­ten­ver­si­che­rung ist nicht ob­li­ga­to­risch und sie deckt jene Kos­ten ab, die man als Kun­de we­gen des Ver­trags schul­det, wenn man eine Rei­se ab­sagt. Es wer­den je­doch nur be­stimm­te An­nul­lie­rungs­grün­de ab­ge­deckt, und es kommt auf das kon­kre­te Scha­dens­er­eig­nis an.

Da­bei sind fol­gen­de Punk­te zu be­ach­ten:

  • Die Ver­si­che­rung für eine Rei­se muss so­fort bei der Bu­chung ab­ge­schlos­sen wer­den.

  • Bei Ab­sa­ge ei­ner Rei­se we­gen Ge­fah­ren oder Ri­si­ken am Rei­se­ziel gilt, dass so­lan­ge jdie Ri­si­ken nicht ob­jek­tiv ge­klärt sind, be­steht kein An­spruch auf eine kos­ten­lo­se An­nul­lie­rung d.h. für eine Ab­sa­ge braucht es ob­jek­ti­ve Grün­de.

  • Eine Ab­sa­ge we­gen Schwan­ger­schaft ist bei vie­len Ver­si­che­run­gen nur ge­deckt, wenn sie nach der Bu­chung be­gon­nen hat und Kom­pli­ka­tio­nen auf­tre­ten. Un­be­dingt bei der Ver­si­che­rung nach­fra­gen, ob sie die An­nul­la­ti­ons­kos­ten auch dann über­nimmt, wenn für das Rei­se­ziel eine Imp­fung nö­tig ist, die für das un­ge­bo­re­ne Kind ein Ri­si­ko be­deu­tet.

  • Bei ei­nem chro­ni­schen Lei­den vor Rei­se­bu­chung die Rei­se­fä­hig­keit ärzt­lich be­stä­ti­gen las­sen.

  • Bei Rei­sen mit Kin­dern soll­te man über­prü­fen, ob nur Mit­rei­sen­de, die im glei­chen Haus­halt le­ben ge­deckt sind oder die An­nul­la­ti­ons­kos­ten auch für Per­so­nen gel­ten, un­ab­hän­gig ob die­se mit­ein­an­der ver­wandt sind oder im glei­chen Haus­halt le­ben.

  • Le­sen Sie die AGBs gründ­lich durch und im Zwei­fel un­be­dingt beim Ver­si­che­rer nach­fra­gen.

Die An­nul­lie­rungs­kos­ten­ver­si­che­rung gilt nur bis zum An­tritt der Rei­se. Zu­sätz­li­che Ver­si­che­run­gen sind mit dem ETI-Schutz­brief, ei­ner Rei­se­ver­si­che­rung oder ei­ner Per­so­nen­as­si­s­tan­ce­ver­si­che­rung mög­lich.

FAQHäu­fi­ge Fra­gen zum The­ma

Lei­der nicht. Eine Rei­se­ver­si­che­rung (An­nul­la­ti­ons­ver­si­che­rung oder Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung) springt in der Re­gel nur ein, wenn Sie die Rei­se we­gen ei­nes Un­falls oder ei­ner Krank­heit nicht an­tre­ten kön­nen. Eine kom­pli­ka­ti­ons­lo­se Schwan­ger­schaft gilt aber nicht als Krank­heit. Erst wenn …
Letzte Aktualisierung: 21.04.2020, PvE / CF