Ich arbeite seit zwei Jahren als Service-Angestellte jeden Samstag in einem Restaurant. Nun bin ich schwanger, habe ich Anspruch auf Mutterschaftstaggelder?

Ja, wer in Teilzeitarbeit erwerbstätig ist, hat genau die gleichen Rechte wie Vollzeitangestellte. Das gilt auch für Frauen, die regelmässig im Stundenlohn arbeiten, wenn sie die Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld erfüllen.

Das gilt sogar auch für Frauen, die auf Abruf zu Hause warten und immer zu denselben Rahmenbedingungen eingesetzt werden.

Letzte Aktualisierung: 30.04.2018, PvE / CF / NK