Mein Kind ist krank. Kann ich bei ihm zu Hause bleiben?

Ja, das Arbeitsgesetz enthält auch Erleichterungen für Arbeitnehmer- und innen mit bestehenden Familienpflichten. Darunter fällt auch die Betreuung und Erziehung von Kindern bis zum 15. Altersjahr.

Der Arbeitgeber hat einem Angestellten mit Familienpflichten bei einem Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses für die Betreuung kranker Kinder bis zu 3 Tagen Urlaub zu ermöglichen (Art. 36 ArG). Dies gilt pro Krankheitsfall. Der/die Arbeitnehmer/Inn erhält eine Lohnfortzahlung, wie wenn er/sie selbst krank wäre.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2018, CF / NK