Kinderzulagen / Familienzulagen

Frau bezahlt Rechnungen, Mann und Baby im Hintergrund
©
GettyImages
Sofern das AHV-pflichtige Einkommen mindestens 612 Franken im Monat bzw. 7'350 Franken im Jahr beträgt, hat man Anspruch auf Familienzulagen. Wird an mehreren Arbeitsstellen gearbeitet, so werden die Löhne zusammengezählt. Wird dieser Betrag nicht erreicht, so kann ein Antrag auf Familienzulagen …
Nichterwerbstätige haben nur einen Anspruch, wenn das steuerbare Einkommen nach Bundesrecht 44'110 Franken im Jahr nicht übersteigt und sie keine Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen.  (Im Kanton Waadt gilt eine Einkommensgrenze von 58'800 Franken. Die Einkommensgrenze ganz aufgehoben haben …
Im Verhältnis zu den Staaten der EU gilt das Erwerbsortsprinzip. Die Familienzulagen müssen dort geltend gemacht werden, wo eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, selbst wenn die berechtigte Person und/oder die Kinder in einem anderen Land leben. Sind beide Eltern erwerbstätig, so werden die …
Zwölf Kantone (Zürich, Luzern, Glarus, Zug, Freiburg, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin, Waadt und Neuenburg) kennen Bedarfsleistungen, die an bedürftige Mütter und teilweise auch an Väter von Kleinkindern ausgerichtet werden. Die Anspruchsdauer variiert von Kanton zu Kanton (6 …
Die Familien-Zulagen werden nach dem Erwerbsortprinzip ausgerichtet, in diesem Fall also durch den Kanton Bern. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen
Die Familienzulagen werden (ausser im Kanton Wallis) ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert, in der Regel in Form von Lohnprozenten (keine paritätische Finanzierung). Die Selbstständigerwerbenden finanzieren die Familienzulagen, indem sie auf ihrem AHV-pflichtigen Einkommen Beiträge an …
Ja. Die Familienzulagen werden vom vollendeten 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes ausbezahlt. Die Kinderzulage gilt bis zum vollendeten 16. Altersjahr. Ausnahme davon für Kinder, die wegen einer Behinderung …
Derjenige Elternteil erhält die Familienzulagen, der die elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind überwiegend lebt. (Art. 7 FamZG).   Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen
Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmende sowie auch alle Selbstständigerwerbende. Für Beschäftigte in der Landwirtschaft gelten separate Bestimmungen. Zudem haben auch Nichterwerbstätige in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf Familienzulagen. Quelle: Bundesamt …
Die Familienzulagen sind auf kantonaler Ebene geregelt. Es gibt 26 kantonale Gesetzgebungen. Eine Ausnahme bilden die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Dort gilt das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) vom 20. Juni 1952. Die Tabellen "Arten und Ansätze der …
Letzte Aktualisierung: 10.06.2021, swissmom-Redaktion