Habe ich als arbeitslos gemeldete Hausfrau, die im Konkubinat lebt, auch Anspruch auf Familienzulagen?

Nichterwerbstätige haben nur einen Anspruch, wenn das steuerbare Einkommen nach Bundesrecht 44'110 Franken im Jahr nicht übersteigt und sie keine Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen. 

(Im Kanton Waadt gilt eine Einkommensgrenze von 58'800 Franken. Die Einkommensgrenze ganz aufgehoben haben die Kantone Genf, Jura und Tessin). 


Letzte Aktualisierung: 30.05.2023, CF / NK

Mehr zum Thema

Aktuelles

kurz&bündig
4/10/2026
Mutter schnallt ihr Kind im Autokindersitz an

TCS: Gravierende Sicherheitsmängel bei bauähnlichen Kindersitzmodellen

Der Touring Club Schweiz (TCS) gibt Produktewarnungen zu zwei Kindersitzmodellen sowie sieben bauähnlichen Modellen …

Neueste Artikel

Unsere Partner