Wer finanziert die Familienzulagen für ArbeitnehmerInnen?

Die Familienzulagen werden (ausser im Kanton Wallis) ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert, in der Regel in Form von Lohnprozenten (keine paritätische Finanzierung).

Die Selbstständigerwerbenden finanzieren die Familienzulagen, indem sie auf ihrem AHV-pflichtigen Einkommen Beiträge an die Familienausgleichskasse entrichten. Die Beiträge werden nur auf dem Teil des Einkommens erhoben, der 148'000 Franken im Jahr nicht übersteigt. Der Beitragssatz ist je nach Kanton und Familienausgleichskasse unterschiedlich.

Für Nichterwerbstätige sieht das FamZG keine Beitragspflicht vor. Die Kantone können aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragspflicht einführen; die ist in den Kantonen AR, GL, SO, TG und TI der Fall.

Letzte Aktualisierung: 15.05.2018, PvE / CF / NK

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