Wie sind die Ansprüche der Familienzulagen geregelt?
Die Familienzulagen sind auf kantonaler Ebene geregelt. Es gibt 26 kantonale Gesetzgebungen. Eine Ausnahme bilden die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Dort gilt das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) vom 20. Juni 1952.
Die Tabellen "Arten und Ansätze der Familienzulagen" orientieren über die ausbezahlten Zulagen. Weitere Auskünfte zu den Familienzulagen erteilen die kantonalen AHV- Ausgleichskassen.
Der Bund regelt zudem die Familienzulagen für sein Personal. Zuständig ist das Eidgenössische Personalamt.
Seit dem 1. Januar 2011 besteht ein Familienzulagenregister. Vollen Zugang zum Register haben ausschliesslich die Durchführungsstellen. Die Öffentlichkeit hat über das Internet einen beschränkten Zugang. Mittels Eingabe des Geburtsdatums und der AHV-Nummer des Kindes ist dort ersichtlich, ob Familienzulagen bezogen werden.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen