Gurt­trag­pflicht - auch in Ur­laubs­län­dern

Kinder schlafen auf der Autofahrt
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In der Schweiz gilt seit dem 1. Ja­nu­ar 2002 für alle Au­to­in­sas­sen - und sind sie auch noch so klein – eine Gurt­tra­ge­pflicht. Für Kin­der bis zum Al­ter von zwölf Jah­ren oder 150 cm Kör­per­grös­se ver­langt das Ge­setz seit 1. April 2010 eine Rück­hal­te­vor­rich­tung (Ba­by­scha­le, Kin­der­sitz, Sitz­er­hö­hung) nach ECE-Re­gle­ment Nr. R44 der R129  (ECE be­deu­tet Eco­no­mic Com­mis­si­on for Eu­ro­pe). Aus­ser­dem dür­fen Au­to­fah­rer/in­nen nur noch so vie­le klei­ne In­sas­sen mit­füh­ren, wie Plät­ze im Fahr­zeug­aus­weis ein­ge­tra­gen sind.

Die bfu (Schwei­ze­ri­sche Be­ra­tungs­stel­le für Un­fall­ver­hü­tung, www.bfu.ch) emp­fiehlt, Kin­der wenn mög­lich auf den Rück­sit­zen zu plat­zie­ren und nur Rück­hal­te­vor­rich­tun­gen zu ver­wen­den, wel­che mit ei­nem bfu-Si­cher­heits­zei­chen ver­se­hen sind, oder ei­nen nach ECE R44.03, R44.04 oder R129 ge­prüf­ten Kin­der­sitz zu ver­wen­den.

Die Wahl rich­tet sich bei ECE R44 ge­prüf­ten Kin­der­sit­zen nach dem Ge­wicht des Kin­des. Es wer­den fünf Ge­wichts­ka­te­go­ri­en un­ter­schie­den. Für die ers­te Ge­wichts­ka­te­go­rie (Kin­der von 3 bis 10 kg, bis ca. 9 Mo­na­te) kön­nen Sie die vom bfu und TCS emp­foh­le­nen Kin­der­sit­ze und de­ren An­wen­dung aus un­se­rer Ta­bel­le ent­neh­men. Kin­der­sit­ze, wel­che die ECE Prüf­num­mer R129 auf­wei­sen, rich­ten sich nicht nach dem Ge­wicht, son­dern nach der Kör­per­grös­se des Kin­des.

Wich­tig ist, dass spe­zi­ell der ers­te Wech­sel nicht zu früh er­folgt. Auch wenn die klei­nen Füs­se be­reits an der Rü­cken­leh­ne des Fahr­zeug­sit­zes an­stos­sen, soll­te mit dem Wech­sel noch zu­ge­war­tet wer­den. Erst wenn der Kopf über die Scha­le hin­aus­ragt, muss ge­wech­selt wer­den.

Kei­nes­falls dür­fen Kin­der un­ge­si­chert im Auto mit­trans­por­tiert wer­den, das be­deu­tet Le­bens­ge­fahr! Töd­li­che Ver­let­zun­gen kön­nen be­reits bei ei­nem Auf­prall von 30 km/h ge­gen ein fes­tes Hin­der­nis auf­tre­ten! Fol­gen­de Si­tua­tio­nen sind zu un­ter­las­sen:

  • Kind auf dem Rück­sitz lie­gend

  • Kind im La­de­raum ei­nes Kom­bi­fahr­zeu­ges her­um­tol­lend

  • Kind im Kin­der­sitz ge­si­chert, Sitz je­doch nicht mit Fahr­zeug­gurt be­fes­tigt

  • Re­board­kin­der­sitz trotz ak­ti­vem Bei­fah­rer­air­bag auf dem Vor­der­sitz mon­tiert

Die Gurt­trag­pflich­ten für Kin­der und Er­wach­se­ne sind län­der­spe­zi­fisch. Die im je­wei­li­gen Land gül­ti­gen Gurt­trag­vor­schrif­ten sind ein­zu­hal­ten. Eine Über­sicht über die län­der­spe­zi­fi­sche Gurt­trag­pflicht ist in der Da­ten­bank Doc­Tour in al­len Ge­schäfts­stel­len des TCS er­hält­lich. Nach­ste­hend wer­den die Vor­schrif­ten der Schweiz, Deutsch­lands, Ös­ter­reichs, Frank­reichs und Ita­li­ens zu­sam­men­ge­fasst:

Vorder-/RücksitzAngaben
SchweizVordersitz (VRV* Art. 3a,60), Rückensitz ist immer zu bevorzugen!Unter 7 Jahren: Benützung von Kinderhaltevorrichtungen obligatorisch
Vordersitz (siehe oben)7 – 12 Jahre oder bis 150 cm Körpergrösse: Benützung von Kinderhaltevorrichtungen oder Rückhaltevorrichtungen obligatorisch. Am besten mit seitlichen Polstern (erhöhte Sicherheit bei Seitenaufprall)
Vordersitz (siehe oben)Über 12 Jahre oder 150 cm: Gurtentragpflicht
Rücksitz (VRV* Art. 3a, 60)Unter 7 Jahren: Benützung von Kinderhaltevorrichtungen obligatorisch
Rücksitz (siehe oben)7 – 12 Jahre oder bis 150 cm Körpergrösse: seit 1. April 2010: Benützung von Kinderhaltevorrichtungen obligatorisch. Benützung von Kinderhaltevorrichtungen oder Rückhaltevorrichtungen obligatorisch. Am besten mit seitlichen Polstern (erhöhte Sicherheit bei Seitenaufprall)
Rücksitz (siehe oben)Über 12 Jahre: Gurtentragpflicht
DeutschlandKinder unter 12 Jahren und unter 1.50 m Körpergrösse müssen mit Rückhaltevorrichtung, die dem Reglement ECE-R 44 entsprechen, gesichert werden.
ÖsterreichPersonen bis 14 und unter 1.50 Körpergrösse müssen mit einer Rückhaltevorrichtung der oben erwähnten Form gesichert sein. Jedes Kind muss mit einer speziellen Rückhaltevorrichtung gesichert sein.
FrankreichFür Kinder unter 10 Jahren gilt generelle Gurttragepflicht.
ItalienGenerelle Gurttragepflicht für alle. Kinder zwischen 3 und 12 Jahren und unter 1.50 m Körpergrösse müssen mit entsprechenden Kindersitzen gesichert werden. Kinder unter 3 Jahre dürfen nur in Kindersitzen mitfahren, ausser sie sitzen neben einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist.

* Ver­kehrs­re­geln­ver­ord­nung ab 01.01.2002

Fra­gen wer­den ger­ne von den Ge­schäfts­stel­len des TCS (Tou­ring Club der Schweiz), Tel. 0844 888 111, be­ant­wor­tet. Dort und bei der Be­ra­tungs­stel­le für Un­fall­ver­hü­tung in Bern (bfu), Tel. 031 390 22 22,  gibt es auch die gute Bro­schü­re „Auto-Kin­der­sit­ze 2013“, wel­che ge­mein­sam von der bfu und dem TCS neu her­aus­ge­ge­ben wur­de. Wei­ter­hin sind die wich­tigs­ten In­for­ma­tio­nen und ein Be­stell-Link für die Bro­schü­re auf der bfu-In­ter­net­sei­te zu fin­den.

Und ver­ges­sen Sie nie: Ein Auf­prall von 50 km/h ent­spricht ei­nem Sturz aus dem 3. Stock­wer­kes ei­nes Hau­ses.

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11/14/2019
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Letzte Aktualisierung: 24.03.2020, AS