Haben Grosseltern ein Recht auf ihre Enkel?
Wenn es bei getrennten oder geschiedenen Eltern z.B. mit dem Besuchsrecht nicht klappt, leiden nicht nur die Väter und Mütter, sondern auch deren Eltern, die Grosseltern der betroffenen Kinder.
In der Entwicklung von Kindern können Grosseltern eine wichtige Rolle spielen. Im Familiengefüge bilden sie für die jüngste Generation so etwas wie ein Fenster zur Vergangenheit. Durch die Beziehung mit ihren Grosseltern lernen Kinder ihre eigenen Wurzeln kennen, entdecken Wesenszüge an sich selber, die sie bei ihren Eltern vielleicht nicht finden.
Gerade auch in Scheidungs- und Trennungssituationen können Grosseltern ihren Enkelkindern viel Halt geben. Sie bilden den neutralen Boden, bei denen die Kinder ihr Herz ausschütten können, ohne sich für oder gegen den einen oder anderen Elternteil entscheiden zu müssen.
Auch für die Erziehung der Kinder können Grosseltern wertvoll sein. In der heutigen Zeit übernehmen Grosseltern einen grossen Anteil der familienergänzenden Betreuungsarbeit. Ihre Hilfe bei der Betreuung der Kinder ist von unschätzbarem Wert und eine gut funktionierende Grosseltern-Enkel Beziehung ist für beide Seiten sehr bereichernd.
Die Grosseltern haben jedoch kein verbürgtes Recht auf ihre Enkel und sie haben auch kein Besuchsrecht. Somit können die Eltern auch frei bestimmen, wer Umgang mit den Kindern haben soll und wer nicht. Stören sich diese am Verhalten ihrer Eltern oder Schwiegereltern, können sie ihnen ohne weiteres den Kontakt mit dem Kind verbieten. Die Eltern haben das alleinige Recht, ihre Kinder zu erziehen.