Ich weiss seit gestern, dass ich schwanger bin, und morgen habe ich ein Bewerbungsgespräch. Muss ich meinen zukünftigen Arbeitgeber darüber informieren?

Nein. Eine Schwangere, die sich um eine Stelle bewirbt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre Schwangerschaft bei der Bewerbung mitzuteilen.

Werden Sie vom künftigen Arbeitgeber auf eine vorliegende Schwangerschaft gefragt, sind Sie nicht verpflichtet, die Frage zu beantworten (rechtlich umstritten ist dabei, ob Sie zur Notlüge greifen dürfen). Um sich aus einer solch ungemütlichen Situation zu befreien, kann auch mit der Gegenfrage geantwortet werden, ob dies für die offene Stelle relevant sei.

Falls die Schwangerschaft jedoch die Arbeit objektiv verunmöglicht, sind Sie verpflichtet, den künftigen Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Dies ist der Fall bei gesundheitlichen Gründen (gefährliche oder beschwerliche Arbeiten) bzw. bei Berufen, bei welchen die äussere Erscheinung von zentraler Bedeutung ist (Schauspielerin, Tänzerin, Modell).

Letzte Aktualisierung: 21.05.2018, PvE / NK