Stillen nach dem Wiedereinstieg
Wie klappt es mit dem Stillen, wenn Sie wieder zur Arbeit gehen? Und wie sieht es mit bezahlten Stillpausen aus?
Der Wiedereinstieg ins Berufsleben muss nicht bedeuten, dass Sie abstillen. Allerdings müssen Sie einen Weg finden, wie Sie das Stillen oder Abpumpen im Berufsalltag organisieren.
Die gesetzlichen Vorgaben
Das Arbeitsrecht sieht kein absolutes Beschäftigungsverbot für stillende Mütter vor, es enthält aber explizite Vorschriften für den Schutz stillender Mütter am Arbeitsplatz. Während der Arbeit können Sie sich Ihr Baby zum Stillen bringen lassen oder durch Abpumpen die Milchproduktion aufrechterhalten. Der Arbeitgeber hat die zum Stillen erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und im ersten Jahr Zeit zum Stillen und Abpumpen.
Mit der Revision zur Verordnung des Arbeitsgesetzes wurden die rechtlichen Bestimmungen zur Entlöhnung von Stillpausen während der Arbeitszeit einheitlich geregelt. Die Entlöhnung ist nicht mehr davon abhängig, ob die Mutter den Betrieb zum Stillen verlässt oder nicht. Für die Dauer der zu entlöhnenden Pausen gelten einheitliche Mindestregeln in Abhängigkeit von der täglichen Arbeitszeit (bis 4 h Arbeitszeit 30 Min. bezahlte Stillpause, ab 4 h Arbeitszeit 60 Min, ab 7 h Arbeitszeit 90 Min.). Stillzeit darf also nicht im Überzeitkonto als Negativsaldo geführt oder als Ferien belastet werden.
Vorbereitung auf den Wiedereinstieg
Versuchen Sie schon zwei Wochen vor Arbeitsbeginn Milch auf Vorrat abzupumpen und einzufrieren. Die Betreuungsperson kann die Milch dem Kind dann mit der Schoppenflasche verabreichen. Sie können während der Arbeit jeweils die Milch für die folgenden Tage abpumpen, sie muss allerdings gleich kühl aufbewahrt werden.
Zu Hause können Sie dann Ihr Baby ganz normal stillen. Manche Babys brauchen eine Gewöhnungszeit, wenn sie zwischendurch von einer anderen Person mit dem Fläschchen gefüttert werden. Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen!
Die "Stillförderung Schweiz" hat neben vielen anderen Informationen auch ein Merkblatt herausgegeben, das (in mehreren Sprachen) als pdf heruntergeladen werden kann.