Wechsel der Grundversicherung
Wie vorgehen beim Krankenkassenwechsel?
Der Krankenkassenwechsel für die Grundversicherung ist ein im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) festgehaltenes Recht. Um dieses zu garantieren, bieten alle Krankenkassen die gleichen Leistungen an. Sie sind verpflichtet, alle Versicherten aufzunehmen, die dies wollen; dabei dürfen sie keine Informationen über den Gesundheitszustand der betreffenden Person verlangen. Jede versicherte Person kann die Krankenkasse wechseln, unabhängig davon, wie alt sie ist oder ob sie in medizinischer Behandlung ist.
Wann muss gekündigt werden?
Für eine Kündigung per 31. Dezember muss das Kündigungsschreiben als eingeschriebener Brief bis zum 30. November resp. bis zum letzten Arbeitstag im November bei der bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein. Diese Kündigungsfrist gilt unabhängig davon, ob die neue Prämie höher, tiefer oder gleich hoch ist.
Achtung: Ausstehende Monatsprämien können dazu führen, dass Ihnen ein Krankenkassenwechsel verweigert wird.
Auch in diesem Jahr werden die Krankenkassenprämien wieder ansteigen. Nicht alle Kassen sind jedoch gleichermassen von diesem Anstieg betroffen und die Unterschiede von einer Kasse zur andern können beträchtlich sein. Wie jedes Jahr steht es den Versicherten frei, ihre Krankenkasse für die Grundversicherung, deren Leistungen überall gleich sind, zu wechseln.
Vorgehen bei Krankenkassenwechsel für die Grundversicherung:
1. Berechnen und vergleichen Sie Ihre Prämien.
2. Wählen Sie eine Franchise.
3. Verlangen Sie bei mehreren Krankenkassen Offerten.
4. Melden Sie sich bei der Krankenkasse Ihrer Wahl.
5. Kündigen Sie Ihre Versicherung rechtzeitig.