Vergütung von nicht invasiven Pränataltest

Die Kosten für den NIPT werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen.

XY Chromosomen
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Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergütet bei schwangeren Frauen nicht-invasive Trisomie-Tests. Bedingung für die Vergütung dieser Bluttests ist, dass ein sogenannter Ersttrimester-Test durchgeführt worden ist und dieser ein erhöhtes Risiko für Trisomie ergeben hat. 

Früher mussten sich schwangere Frauen, deren Föten ein erhöhtes Risiko für die Trisomien 21, 18 und 13 aufweisen, einer invasiven Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasseruntersuchung unterziehen, wenn sie und ihr Partner eine präzise Diagnose erhalten wollten. Neuere, nicht-invasive Tests ermöglichen es nun, diese Trisomien im mütterlichen Blut festzustellen.

Wann werden die Kosten für den NIPT übernommen?


Diese nicht-invasiven Trisomie-Bluttests werden unter bestimmten Umständen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergütet. Bedingung für die Vergütung ist, dass zuvor ein Ersttrimester-Test (bestehend aus Nackenfaltenmessung mittels Ultraschall und Blutanalysen) durchgeführt worden ist und sich dabei gezeigt hat, dass das Risiko für die Trisomien 21, 18 oder 13 höher ist als 1:1000.

Gemäss Modellrechnungen dürfte die Anzahl der invasiven Untersuchungen wegen des Verdachts auf Trisomie von über 3000 jährlich auf einige Hundert zurückgehen und damit auch die Anzahl der Fehlgeburten reduzieren, die in circa einem Prozent der invasiven Abklärungen ausgelöst werden.

Letzte Aktualisierung: 18.07.2025, CF / AS

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