Die Zusatzversicherung
Die in der Schweiz von den Krankenversicherer angebotenen Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz VVG . Sie lassen sich in zwei Kategorien einteilen.
Ambulante Zusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherungen ergänzen insbesondere mit medizinischen aber auch präventiven Leistungen die Grundversicherung. Zum Beispiel erhalten Sie eine erweiterte Deckung für alternativmedizinische Therapien, Behandlungen im Ausland oder Zahnstellungskorrekturen bei Kindern.
Stationäre bzw. Spitalzusatzversicherungen
Stationäre bzw. Spitalzusatzversicherungen: Diese ergänzen die Grundversicherung mit medizinischen Leistungen bei einem Aufenthalt in einem Spital oder einer Heilanstalt. In erster Linie geht es um Komfortleistungen wie die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer oder freie Arztwahl. Damit ermöglichen die Krankenkassen aber auch gleichzeitig eine Behandlung in der gesamten Schweiz und den Aufenthalt in einer Halbprivat- oder Privatabteilung einer Privatklinik.
Gesundheitsprüfung
Diese freiwillige Versicherung kann erst nach einer Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Beim Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Sie darauf achten, dass Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt im Vertrag mit eingeschlossen sind.
Karenzfrist beachten
Privat- und Krankenversicherungen haben eine Wartefrist (sogenannte Karenzfrist) von mindestens 9 Monaten (270 Tage), z.T. sogar zwei Jahre, für Mutterschaftsleistungen. Es lohnt sich also einen Versicherungswechsel oder -abschluss lange vor dem Schwanger werden zu planen.
Informieren Sie sich sorgfältig, welche Versicherung, was anbietet. Noch besser: Profitieren Sie kostenlos von einer neutralen und unabhängigen Versicherungsberatung!