Ich ar­bei­te seit drei Jah­ren in der Schweiz, bin je­doch Fran­zö­sin, er­hal­te ich trotz­dem eine Mut­ter­schafts­ent­schä­di­gung?

Ja, für Aus­län­de­rin­nen gel­ten die glei­chen Rech­te wie für Schwei­ze­rin­nen, so­fern sie die all­ge­mei­nen Rah­men­be­din­gun­gen für die Mut­ter­schafts­ver­si­che­rung er­fül­len. Die Mut­ter­schafts­ver­si­che­rung ist also nicht an eine Na­tio­na­li­tät ge­kop­pelt. Das gilt auch für Frau­en, die im Aus­land für eine Schwei­zer Fir­ma ar­bei­ten und wei­ter­hin bei der AHV ver­si­chert sind. Zu­dem wird die im EU- und EFTA-Raum ge­leis­te­te Ar­beits­zeit an­ge­rech­net. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen dazu er­hal­ten Sie bei Ih­rer Aus­gleichs­kas­se.

Letzte Aktualisierung: 21.05.2018, PvE / CF / NK