Wunschkaiserschnitt

Über die Vor- und Nachteile für Mutter und Kind bei einem Kaiserschnitt auf Wunsch.

Frau während Kaiserschnitt wird betreut

Über die "elektive Sectio", den Kaiserschnitt auf Wunsch der Schwangeren, wird schon seit vielen Jahren überall diskutiert: Sowohl unter werdenden Müttern in Geburtsvorbereitungskursen als auch unter Experten auf internationalen Gynäkologenkongressen.

Freiwillig eine Geburt per Kaiserschnitt?


Mindestens ein Viertel aller Schwangeren wird heute aus medizinischen Gründen per Kaiserschnitt entbunden. Für sie ist diese Operation eindeutig ein Segen, denn bei vorhersehbaren wie auch bei plötzlich auftretenden Komplikationen können so Mutter und Kind gerettet werden.

Doch immer mehr Frauen (schätzungsweise etwa 6 Prozent aller Schwangeren) planen, ihr Kind per Kaiserschnitt zu bekommen, obwohl keine erkennbare medizinische Indikation vorliegt. Man nennt diese Operation deshalb auch „Sectio kraft Vereinbarung“ oder „Gefälligkeitssectio“, im Volksmund einfach "Wunsch-Sectio" oder "Wahl-Kaiserschnitt".

Extra

Broschüre der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe:

"Wie bringen Sie Ihr Kind zur Welt?"

Vor- und Nachteile eines Wunschkaiserschnitts für die Mutter...


Weit vorne auf der Liste der Vorteile steht die schmerzfreie und planbare Geburt. Begründet werden die Vorteile damit, dass der Geburtskanal weniger beansprucht und der Beckenboden weniger geschädigt werden. Es gebe keine Dammverletzungen oder spätere sexuelle Störungen.

Mögliche Langzeitprobleme von Schnittentbindungen werden nach Meinung der Kritiker aber zuwenig berücksichtigt. Dazu gehört nicht nur eine gestörte Wundheilung mit unschöner Narbenbildung und eine längere Phase der Erholung nach der Geburt. Erst deutlich später, bei der nächsten oder übernächsten Schwangerschaft, fragen sich manche Frauen, ob eine vaginale Geburt nicht eine bessere Entscheidung gewesen wäre. Nach einem Kaiserschnitt sitzt der Mutterkuchen in der nächsten Schwangerschaft etwas häufiger an einer ungünstigen Stelle (Placenta praevia) oder haftet besonders fest (Placenta accreta), was zu einer Uterusruptur (Einreissen der Gebärmutter) und gefährlichen Blutungen nach der Geburt führen kann. Wird nach dem ersten Kaiserschnitt eine vaginale Entbindung angestrebt, sind Komplikationen leider etwas häufiger, auch wenn es nach einer Sectio durchaus möglich ist, die nächste Geburt auf natürlichem Wege zu bewältigen.

Die Gegner der Wunsch-Operation betonen zudem, dass Kaiserschnitt-bedingte Komplikationen den Tod der Mutter immer noch häufiger nach sich ziehen als die Komplikationen bei einer natürlichen Geburt. Nach aktuellen Zahlen, die bei den Perinatal-Erhebungen in Bayern (alle Geburten der letzten Jahre) gewonnen wurden, sterben fast dreimal so viele Frauen bei einer Sectio als bei einer vaginalen Geburt. Allerdings beruht diese Aussage zu einem grossen Teil auf notfallmässigen Kaiserschnitten unter schwierigen Bedingungen. Eine geplante Schnittentbindung, bei der keine Komplikationen vorhersehbar sind, ist im Vergleich dazu risikoärmer. Deshalb kann der Sterblichkeitsvergleich nicht als Argument gegen einen geplanten Kaiserschnitt eingesetzt werden, denn er stellt nach Meinung vieler Geburtshelfer heute für die Mutter kein grösseres Risiko dar als die vaginale Entbindung.

Ein weiteres Argument der Kritiker der Wunschsectio ist, dass die Schwangeren durch den glatten Bauchschnitt oft das Gefühl haben, als Mutter bereits das erste Mal versagt zu haben und manchmal Jahre brauchen, bis sie die psychologischen Probleme überwunden haben.

...und für das Kind


Viele Studien deuten darauf hin, dass der moderne, schonende Kaiserschnitt, sofern er nicht vor Abschluss der 39. Woche und bei einer reifen, bisher unkompliziert verlaufenen Einlingsschwangerschaft durchgeführt wird, besser - oder zumindest nicht schlechter - für das Neugeborene ist.

Allerdings weisen epidemiologischen Studien aus den vergangenen fünf Jahren auch darauf, dass eine Geburt per Kaiserschnitt einen bedeutsamen Einfluss auf das weitere Leben des Kindes hat. Kinder, welche mit einem Kaiserschnitt geboren wurden, scheinen unter anerem signifikant häufiger an Asthma, Allergien, Diabetes mellitus und Zöliakie (Überempfindlichkeit auf Weizenbestandteile in der Nahrung) zu erkranken. Warum das so ist, ist jedoch noch nicht ausreichend aufgeklärt.

Was Sie bei einem Wunschkaiserschnitt bedenken sollten


Unbestritten ist die natürliche Geburt ohne Dammschnitt, ohne Zange oder Saugglocke und ohne Komplikationen die beste und risikoärmste Geburt. Dies gilt auf jeden Fall für die Mutter und - wenn man die Langzeitauswirkungen auf die kindliche Gesundheit in Betracht zieht - auch für das Kind.

Frauen möchten aber in zunehmendem Masse von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen und das gilt auch für die Wahl der Geburtsmethode. Geburtshelfer müssen diesen Wunsch respektieren. Den Fall, dass ein Geburtshelfer den Wunsch seiner schwangeren Patientin nach einem Kaiserschnitt ablehnt, gibt es selten. Aber: Je schwächer der medizinische Grund für eine Schnittentbindung, desto grösser die Aufklärungspflicht. Nur mit umfassender Aufklärung der Schwangeren ist eine eigenverantwortliche Abwägung möglich. Und diese wiederum ist die Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung.

Von den Kosten her gibt es einen grossen Unterschied zwischen einer natürlichen Geburt und einem Kaiserschnitt. Mindestens 20% mehr, mitunter das Doppelte kostet eine Schnittentbindung. Die Krankenkassen bezahlen beides und fragen bei einem Kaiserschnitt sowieso nicht nach, ob er medizinisch notwendig war oder nicht. Ein reiner "Wahl-Kaiserschnitt" könnte letztendlich ohnehin nicht bewiesen werden.

Häufige Fragen zum Thema

Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Es hängt hauptsächlich davon ab, wie es dem Kind geht. Vor der 32. Schwangerschaftswoche werden Kinder mit einem Gewicht unter 1500 g in der Regel per Kaiserschnitt geholt, weil es in diesem Fall die schonendere Art der Geburt ist. Die …
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie haben das Recht auf eine eigene Entscheidung und auch auf einen „Wunsch-Kaiserschnitt“ (Wunsch-Sectio). Allerdings hat auch der Arzt das Recht, einen Kaiserschnitt zu verweigern, wenn er keine offensichtliche medizinische Berechtigung dafür sieht, denn …

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