Wer ent­schei­det dar­über, ob ein Kai­ser­schnitt ge­macht wird? Kann ich ihn als Schwan­ge­re ein­fach ver­lan­gen?

Ja, das ist grund­sätz­lich mög­lich. Sie ha­ben das Recht auf eine ei­ge­ne Ent­schei­dung und auch auf ei­nen „Wunsch-Kai­ser­schnitt“ (Wunsch-Sec­tio).

Al­ler­dings hat auch der Arzt das Recht, ei­nen Kai­ser­schnitt zu ver­wei­gern, wenn er kei­ne of­fen­sicht­li­che me­di­zi­ni­sche Be­rech­ti­gung da­für sieht, denn ju­ris­tisch ge­se­hen gilt ein sol­cher Kai­ser­schnitt wie jede "un­nö­ti­ge" Ope­ra­ti­on als Kör­per­ver­let­zung.

Das soll­ten Sie in Ruhe mit Ih­rem Frau­en­arzt, Ih­rer Frau­en­ärz­tin bzw. dem Ärz­te­team im Spi­tal klä­ren. Oft kön­nen Ängs­te durch ein ver­trau­ens­vol­les Ge­spräch aus­ge­räumt wer­den.

Letzte Aktualisierung: 23.06.2020, BH