Ich bin arbeitslos. Nun wurde ich in der dritten Schwangerschaftswoche arbeitsunfähig geschrieben und muss liegen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich vom RAV (regionalen Arbeitsvermittlungszentrum) als nicht vermittlungsfähig eingestuft werde?
Wenn Sie nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können und auch andere Tätigkeiten unmöglich erscheinen, wird Ihnen die so genannte Vermittlungsfähigkeit abgesprochen.
Aber das heisst auch: Haben schwangere Frauen, die bereits Arbeitslosentaggelder beziehen, Beschwerden, werden diese wie eine Krankheit behandelt. In diesem Fall dürfen Sie während 30 Tagen hintereinander Taggeld beziehen, obwohl Sie vorübergehend nicht vermittlungsfähig sind.
Wichtig dabei ist: Es stehen Ihnen insgesamt nur 44 Krankheitstaggelder zur Verfügung. Falls Sie schon vor der Schwangerschaft Krankheitstaggelder während der Arbeitslosigkeit bezogen haben, werden Ihnen diese abgezogen. Waren Sie also an 5 Tagen krank, erhalten Sie nur noch 39 Taggelder. Auch wenn Sie dann immer noch arbeitsunfähig bleiben.