Das Geburtshaus
Eine sichere Alternative zur Geburt zu Hause oder im Spital
Im Geburtshaus können Frauen ihr Kind in einer besonders familienfreundlichen und privaten Umgebung zur Welt bringen.
Schwangerschaftskontrolle im Geburtshaus
Die meisten Geburtshäuser bieten eine kontinuierliche Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett an. Wenn die Schwangere sich für die Schwangerschaftskontrollen im Geburtshaus entscheidet, lernt sie die Hebammen, die Räumlichkeiten und die Atmosphäre des Hauses bereits kennen. Ausserdem wird so ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Bei der Geburt ist dann jemand dabei, der die Wünsche und Befürchtungen der Gebärenden kennt und sie dementsprechend begleiten kann. Viele Geburtshäuser bieten ausserdem Geburtsvorbereitungskurse an.
Für Ultraschalluntersuchungen, oder wenn nicht ganz auf eine ärztliche Kontrolle verzichtet werden möchte, kann die Schwangere natürlich weiterhin ihre Gynäkologin aufsuchen. Diese wird dafür sorgen, dass die Fachpersonen im Geburtshaus die Untersuchungsergebnisse und allfällige Besonderheiten erfahren. Einige Geburtshäuser setzen für die Geburt voraus, dass das Organscreening in der 21. bis 24. Schwangerschaftswoche vom Gynäkologen durchgeführt wurde und mindestens eine Schwangerschaftskontrolle im Geburtshaus erfolgt ist.
Die Geburt im Geburtshaus
Geburtshäuser legen grossen Wert auf eine individuelle und den Bedürfnissen der Schwangeren entsprechende Betreuung. Die Selbstbestimmung wird gefördert, Eigenverantwortung und das Gesundheitsbewusstsein der Frau stehen dabei im Vordergrund.
Während der Geburt wird die Frau von der Hebamme 1:1 betreut, gegen Ende des Geburtsprozesses kommt eine zweite Hebamme zur Unterstützung dazu. Einige Geburtshäuser führen keine Schichtwechsel durch, was bedeutet, dass die Hebamme von Anfang bis zum Ende der Geburt dieselbe ist. Alternative Therapieformen wie zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie oder Bachblüten zur Unterstützung des Geburtsprozesses werden in vielen Geburtshäusern angeboten.
Hebammen sind dafür ausgebildet und kompetent, Frauen selbstständig während der Geburt zu begleiten und zu betreuen. Für Komplikationen oder Schwierigkeiten während der Geburt sind Geburtshäuser ausgerüstet und arbeiten eng mit Spitälern in der Umgebung zusammen, sodass die Gebärende im Notfall schnell verlegt werden können.
Das Wochenbett im Geburtshaus
In den meisten Geburtshäusern können Mütter mit ihren Neugeborenen auch das Wochenbett verbringen. Dies ist vielfach sogar möglich, wenn die Geburt selber nicht im Geburtshaus stattgefunden hat. In den Familienzimmern können auch die Väter die ersten Tage mit dem ihrem Kind hautnah erleben. Die Betreuung wird durch die Hebammen rund um die Uhr gewährleistet.
Wie auch im Spital übernimmt die Grundversicherung der Krankenkassen die Kosten für die Geburt und den Wochenbettaufenthalt im Geburtshaus, vorausgesetzt das betreffende Geburtshaus ist auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt. Möchten Frauen in einem Geburtshaus ausserhalb des Wohnkantons gebären, hilft eine abgeschlossene Zusatzversicherung "Spital ganze Schweiz".
Geburtshaus und Risikoschwangerschaft
Da Geburtshäuser ausschliesslich von Hebammen geführt werden – also kein Arzt anwesend ist – gibt es gewisse Voraussetzungen, die eine schwangere Frau erfüllen muss, um ihr Kind in dieser Umgebung zur Welt zu bringen. Diese Kriterien variieren ein wenig von Haus zu Haus, grundsätzlich gilt aber:
Die Geburt beginnt nicht vor 37 0/7 Schwangerschaftswochen.
Die Schwangerschaft ist für Mutter und Kind komplikationslos und gesund verlaufen.
Das Kind liegt in Schädellage.
Es handelt sich nicht um eine Mehrlingsschwangerschaft.
Die Mutter hat keine schweren Vorerkrankungen.
Es besteht kein insulinpflichtiger Schwangerschaftsdiabetes.
Die Plazenta liegt nicht über dem Muttermund.
Keine schweren Komplikationen bei der letzten Geburt.
War die letzte Geburt eine Kaiserschnittentbindung, gibt es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Geburtshäusern, die Ihnen die Hebammen vor Ort gerne erklären.