Zahnkorrektur / Zahnversicherung / Versicherung für Zähne

Mädchen mit Zahnspange und Brille
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Wenn Sie ihr Baby in den Armen halten, denken Sie wahrscheinlich nicht gerade sofort an die Zahnversicherung. Später jedoch können Zahnarztrechnungen unter Umständen mehr Schmerzen verursachen als die Behandlung selbst, und die Rechnungen belasten das Haushaltsbudget oft über Gebühr, insbesondere wenn Kinder Zahnstellungskorrekturen / Spangen brauchen, und sich die Behandlung beim Zahnarzt über Jahre erstreckt. Dass Sie die Rechnungen grundsätzlich selber bezahlen müssen, kommt daher, dass nach geltendem Gesetz (mit Ausnahme des Zahnunfalls) die Zahnbehandlungen durch den Zahnarzt nicht zur ärztlichen Behandlung gehören (Ausnahme ist ein Zahnschaden nach einem Unfall). Die Krankenkassen der Grundversicherung haben demzufolge auch keine Leistungen zu erbringen.

Zahnversicherung sind Zusatzversicherungen; die Bedingungen (was ist versichert, wie hoch ist die Versicherungssumme, wie hoch die Prämie) varieren also von Versicherer zu Versicherer, und Preis- und Leistungsvergleiche sind unumgänglich. Und mit der Zahnbehandlungsversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen bei zahnärztlichen Behandlungen. Die Leistungshöhe und den Selbstbehalt können Sie selbst bestimmen. Anbieter von Zahnversicherungen sehen verschiedene Deckungsvarianten vor, die eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Absicherung ermöglichen. Versicherungssummen von wenigen 100 Franken bis über 10'000 Franken sind wählbar.

Die Zahnbehandlungsversicherung kann jedermann abschliessen, für Kleinkinder ist (je nach Versicherer) bis zum 4., 5. oder 6. Geburtstag keine Risikoprüfung (zahnärztliches Attest) notwendig. Der Versicherer verzichtet also auf jeglichen Vorbehalt. Dieser Verzicht gilt auch für allenfalls später vorzunehmende kieferorthopädische Behandlungen (Zahnspangen). Anschliessend verlangt der Versicherer jedoch vom Zahnarzt ein Gutachten, dass Zähne und Zahnstellung in Ordnung sind,. Wird dabei eine Fehlstellung diagnostiziert, schliesst die Kasse diese von der Deckung aus. Damit ist die Versicherung praktisch wertlos. Zahnversicherungen können übrigens bis ins hohe Alter (ca. 70. Altersjahr) abgeschlossen werden, sofern das Gebiss aufgrund eines aktuellen zahnärztlichen Attestes als gut bezeichnet wurde. Bestehende Leiden oder Ersatzmassnahmen für fehlende Zähne können von der Versicherung mit einem Vorbehalt belegt werden. Nach dem Abschluss einer Zahnversicherung bestehen allenfalls Karenfristen (Wartefristen): Für Kiefernorthopädie, Zahnprothetik und Zahnsanierungen wegen Amalgamunverträglichkeit werden Leistungen nach Ablauf von 12 Versicherungsmonaten erbracht; für die übrigen Zahnbehandlungen nach Ablauf von 6 Versicherungsmonaten.

Sie sollten bei Kindern bedenken, dass es bereits zu spät sein kann, wenn sich ein Korrekturbedarf abzeichnet. Zu diesem Zeitpunkt kann es passieren, dass die Versicherung Sie gar nicht mehr aufnimmt. Entscheiden Sie sich für eine solche Zusatzversicherung, sollten Sie diese bald nach der Geburt des Kindes abschliessen, auf jeden Fall aber in den ersten zwei, drei Lebensjahren. Empfehlenswert ist eine Zusatzversicherung für Zahnstellungskorrekturen, denn diese können sich schnell auf mehrere tausend Franken belaufen und sich über mehrere Jahre hinziehen. Vergleichen Sie die Angebote und achten Sie dabei auf eine möglichst hohe Deckung d.h. eine hohe Kostenbeteiligung der Versicherung: mindestens 75 Prozent der Kosten und ein jährlicher Maximalbetrag von mindestens 10’000 Franken.

Es lohnt sich, sich gut zu informieren, welche Versicherung was anbietet.

Letzte Aktualisierung: 04.05.2020, AS