Risiken und Nebenwirkungen von Schutzimpfungen bei Babys und Kindern
Was ist der Unterschied zwischen Impfreaktion, Impfkomplikation und Impfschaden? Details zur Verträglichkeit einzelner Impfstoffe.
Es kursieren viele Vorurteile gegenüber Impfungen, so dass manche Eltern nicht sicher sind, ob sie ihre Kinder impfen lassen sollen. Diese Vorbehalte beruhen aber oft auf veralteten Informationen oder Übertreibungen bezüglich der Nebenwirkungen und Komplikationen.
Übrigens: Auch in Pandemiezeiten dürfen Sie den Impfplan nicht vergessen. Achten Sie darauf, dass alle vorgesehenen Impfungen stattfinden und keine Impflücken entstehen. Keine Angst vor Ansteckung - in der Praxis werden alle Hygienemassnahmen eingehalten.
Impfstoffe werden sorgfältig entwickelt
Ein Impfstoff darf erst zugelassen werden, wenn bewiesen ist, dass sein Nutzen allfällige Risiken bei weitem überwiegt. Und ein zugelassener Impfstoff wird kontinuierlich weiterentwickelt und daher, was das Verhältnis von Wirkung zu Nebenwirkung betrifft, immer besser, je länger er auf dem Markt ist. Die Gefahr, dass ein Kind im ersten Lebensjahr am plötzlichen Säuglingstod stirbt, ist deshalb etwa tausend Mal höher als eine Schädigung durch eine Impfung.
Impfreaktionen
Leichte Nebenwirkungen sind in den ersten ein bis zwei Tagen aber recht häufig. Der Körper mobilisiert seine Abwehkräfte, die Impfung erfüllt also ihren Zweck– sie ist „angegangen“. Das können zum Beispiel eine lokale Rötung und/oder Schwellung an der Impfstelle und gewisse Allgemeinbeschwerden wie Unwohlsein, Unruhe, Müdigkeit und Fieber sein. Treten Fieberkrämpfe oder Reaktionen auf, die Sie beunruhigen, sollten Sie unbedingt Ihren Arzt oder Ihre Ärztin benachrichtigen.
Impfkomplikationen und Impfschäden
Einige Impfungen rufen auch Symptome hervor, die in sehr geschwächter Form der Krankheit selbst ähneln, vor der die Impfung später schützt (Impfkomplikation oder "Unerwünschte Impferscheinung" UIE). Ernste Komplikationen sind jedoch ausgesprochen selten und treten etwa einmal unter 100.000 Impfungen auf. Und noch seltener ist ein bleibender Impfschaden, der eine Behandlung und ggf. auch eine Entschädigung erfordert. Unerwünschte Nebenwirkungen von Schutzimpfungen gehören seit 1987 zu den meldepflichtigen Krankheiten. Zu melden sind grundsätzlich alle schwereren Reaktionen oder Ereignisse, die innerhalb von acht Wochen nach einer Impfung auftreten und nicht eindeutig durch eine andere Ursache bedingt sind.
Verträglichkeit der einzelnen Impfstoffe
Die Diphtherie-Pertussis-Tetanus-Impfung wird heute mit einem Impfstoff durchgeführt, der nur noch Einzelbestandteile des Keuchhusten-Erregers enthält (azellulärer Impfstoff). Die Verträglichkeit ist dadurch sehr viel besser geworden. Impfreaktionen sind sehr selten.
Die Haemophilus-influenzae-Typ-b-Impfung, die Hepatitis-B-Impfung und die Polio-Impfung sind sehr gut verträglich. Sehr selten kommt es zu Unwohlsein oder leichtem Fieber.
Die Masern-Mumps-Röteln-Impfung kann vereinzelt nach etwa 5-12 Tagen eine kurze Impfkrankheit (nicht-ansteckender Ausschlag, evtl. Fieber) verursachen, die nach zwei bis drei Tagen überstanden ist. Manchmal kommt es zu einer leichten Mumps-Erscheinung, d.h. einer Schwellung im Kiefer-Ohr-Bereich