Verbrennungen und Verbrühungen im Kindesalter
Schutzmassnahmen im Haushalt - und Erste Hilfe bei Brandwunden
Verbrennungen und Verbrühungen gehören zu den häufigsten Unfällen im Kindesalter. Kinder im Entdeckungsalter zwischen 2 und 4 Jahren sind besonders gefährdet.
Erste Hilfe bei kleineren Brandverletzungen
Kleider sofort entfernen (sie speichern die Hitze) - aber nur wenn sie nicht an der Haut haften
Brandwunde möglichst sofort unter fliessendem kaltem Wasser kühlen. Bitte normales Wasser aus der Wasserleitung (ca. 15 - 20° C): Eiskaltes Wasser, Cool-Packs oder Eiswürfel führen zu einer gefährlichen Unterkühlung und verzögern die Wundheilung. Durch den Kältereiz ziehen sich die feinen Gefässe im verletzten Hautareal zusammen und die Durchblutung kommt zum Erliegen, was weitere Schäden an der Haut zur Folge hat. Die Kühlung mit normalem Leitungswasser ist selbst 5 - 10 Minuten nach dem Verbrennungsereignis noch nützlich und Schmerz lindernd. Sie verhindert eine Ausdehnung der Verbrennung auf tiefere Schichten (in denen immer noch Hitze sitzt), das sogenannte Nachbrennen. Ausserdem wird der Schmerz betäubt und die Gefahr späterer Komplikationen vermindert. Die Kühlung sollte 10 - 15 Minuten andauern, bei kleineren Verbrennungen solange, bis der Schmerz nachlässt. Die Kaltwasserbehandlung kann auch mit nasskalten Umschlägen (saubere, nasse Handtücher) fortgesetzt werden.
Kleine Verbrennungen geringen Grades (ohne Blasenbildung) an der Luft heilen lassen und nicht mit einem Pflaster oder Verband abdecken. Sie heilen in der Regel folgenlos innerhalb von drei bis zehn Tagen auch ohne ärztliche Hilfe ab. Keine Hausmittel wie Salben, Puder, Gels, Öle oder Desinfektionsmittel anwenden! Sie könnten die Infektionsgefahr erhöhen.
Massnahmen bei grösseren Verbrennungen und Verbrühungen
Hat sich das Kind eine Verbrennung zugezogen, die grösser ist als sein Handteller, was v.a. bei einer Verbrühung leicht der Fall ist, muss es ärztlich behandelt werden. Sind bei Kindern unter vier Jahren mehr als acht Prozent der Hautfläche verbrannt (bei Kindern über vier Jahren: mehr als zehn Prozent), muss das Kind in einem Krankenhaus behandelt werden. Das gilt übrigens auch für alle Verbrennungen der Hände oder Füsse und auch für Verbrennungen über Gelenken, im Gesicht und an den Genitalien. Zur Berechnung: Die Handfläche inklusive Finger des Kindes entspricht etwa einem Prozent seiner Körperoberfläche.
Löschen Sie das Kind mit Decken, durch Wälzen am Boden oder mit Wasser.
Rufen Sie die Notfall-Nummer 144 an.
Mit dem Ausziehen sollte man keine Zeit verlieren. Es genügt, das verletzte Kind in saubere Handtücher einzupacken. Darüber eine warme Decke.
Nehmen Sie das Kind aufrecht auf den Schoss, um die Atmung zu erleichtern, und beruhigen sie es.
Schmerzbekämpfung und Spätfolgen
Kinder, die einen Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall erlitten haben, benötigen intensive schmerzstillende Massnahmen, um lang dauernde psychische Spätfolgen des traumatischen Erlebnisses möglichst zu verhindern. Das wird jedoch häufig vernachlässigt: Da die Verbrennung einen extremen Stress darstellt, sind die Kinder häufig still, in sich zurückgezogen und verschüchtert und äussern wenig Schmerzen. Die Intensität ihrer Schmerzen wird deshalb auch von Ärzten oft unterschätzt. So ergab eine Untersuchung, dass Kleinkinder mit Verbrennungen nur zu 50 Prozent überhaupt eine Betäubung erhielten, während es bei Schulkindern immerhin 75 Prozent waren.
Beratungsstelle für Brandverhütung: www.bfb-cipi.ch
Zum Tag des brandverletzten Kindes: www.hautstigma.ch
So schützen Sie Ihr Kind vor Brandverletzungen
Kontaktverbrennung: Heisse Oberflächen wie Kaminofenscheiben, Herdplatten, Backöfentüren oder Bügeleisen führen zu schweren Verbrennungen an den Handinnenflächen der Kinder. Die Kinder bleiben förmlich daran „kleben“. Vernarbungen an den Händen mit Funktionseinschränkungen sind oft die Folge.
Halten Sie Ihre Kinder von Kaminöfen und Backofentüren fern.
Sorgen Sie dafür, dass Oberflächen wie an Kaminöfen oder Heizungen gesichert beziehungsweise abgedeckt sind.
Kochen Sie auf den hinteren Herdplatten und sichern Sie das Kochfeld mit einem Herdschutzgitter.
Wärmen Sie Kirschkernkissen nur an.
Benutzen Sie für kleine Kinder keine Heizdecken.
Schalten Sie das Bügeleisen immer aus, wenn es nicht unter direkter Aufsicht ist, und stellen Sie es für Kinder unerreichbar ab. Achten Sie auch auf herabhängende Kabel.
Verbrühungen: Gerade bei Kleinkindern ist eine Verbrühung durch heisses Wasser, Wasserdampf oder andere Flüssigkeiten sehr häufig. Schnell reissen sie heisse Getränke vom Tisch oder kochendes Wasser von der Herdplatte. Bereits eine Temperartur von 52° C schädigt die die empfindliche Kinderhaut, und der Inhalt einer Tasse reicht aus, um ein Drittel der Körperoberfläche eines Säuglings oder Kleinkindes zu verbrühen.
Begrenzen Sie die Heisswassertemperatur des Boilers auf maximal 50° C, im Bad feststellbare Wasserregler auf maximal 38° C einstellen.
Die Temperatur des Badewassers überprüfen (36–37° C) und nie heisses Wasser nachlaufen lassen, während das Kind in der Wanne sitzt.
Gefässe mit heisser Flüssigkeit wie Kaffee, Tee oder Suppe immer weit entfernt vom Tischrand abstellen.Auf Tischdecken verzichten. Nichts Heisses trinken oder essen, während das Kind auf dem Schoss sitzt.
Töpfe und Pfannen immer mit dem Griff nach hinten auf den Herd stellen und möglichst hintere Kochfelder benutzen. Ein Herdschutzgitter ist sinnvoll.
Getränke und Nahrungsmittel aus der Mikrowelle stets gut umrühren und vor dem Füttern selbst probieren. Das Äussere fühlt sich oft nur lauwarm an, der Inhalt kann aber kochend heiss sein. Die Temperatur mit der Hand zu prüfen, genügt nicht.
Bettflaschen immer fest verschliessen und nicht zu heiss befüllen. Ein Tuch darum wickeln, damit kein direkter Hautkontakt besteht.
Offenes Feuer, Streichhölzer, Kerzen: Für Kinder ist ein flackerndes Licht faszinierend. Aber eine Kerzenflamme ist über 1.000 Grad Celsius heiss! Kinder müssen deshalb frühzeitig lernen: Mit Feuer spielt man nicht, denn Feuer ist gefährlich.
Ältere Kinder sollten Kerzen nur anzünden dürfen, wenn Erwachsene dabei sind.
Kinder niemals mit brennenden Kerzen allein lassen. Auch die Kerzen selbst sollten nie unbeobachtet bleiben: Schon eine leichte Zugluft kann genügen, um Gardinen, Tapeten oder Möbel in Flammen aufgehen zu lassen. Löschen Sie die Kerzen immer beim Verlassen des Zimmers.
Stellen Sie die Kerzen nur in intakten Metallhaltern auf.
Bewahren Sie Feuerzeuge und Streichhölzer immer ausserhalb der Reichweite von Kindern auf!
Nehmen Sie sich viel Zeit, um Ihrem Kind den richtigen Umgang mit Feuer zu erklären.
Feuerwerk: Viele Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerk können vermieden werden, wenn einige grundlegende Regeln eingehalten werden. Feuerwerksartikel wie Knaller, Raketen und Vulkane gehören nicht in die Hände von Kindern.
Befolgen Sie die Instruktionen des Verkaufspersonals und lesen Sie vor dem Anzünden (bei Tageslicht) die Gebrauchsanweisung auf dem Feuerwerkskörper oder auf der Verpackung.
Niemals Feuerwerkskörper selbst basteln oder gekaufte manipulieren.
Vorgeschriebene Sicherheitsabstände einhalten. Diese variieren je nach Rakete zwischen 40 bis 200 Metern.
Beaufsichtigen Sie Kinder und Jugendliche. Auf die Gefahren hinweisen und nie alleine Feuerwerkskörper abschiessen lassen.
Böller und Knallerbsen nicht in Hosentaschen aufbewahren. Sie können sich durch Reibung entzünden und schwerste Verbrennungen im Genitalbereich verursachen.
Häuser vor unkontrollierten Flugkörpern schützen: Türen, Fenster und Dachlukarnen schliessen.
Niemals auf Menschen, Tiere, Balkone, Häuser, brennbare Materialien zielen.
Raketen nur aus kippsicher aufgestellten und gut gesicherten Flaschen oder Rohren abfeuern. Feuerwerkskörper niemals aus der Hand zünden, sie könnten vorzeitig explodieren. Schwere Handverletzungen wären die Folge.
Blindgänger nicht nachzünden und sich erst nach 10 Minuten annähern. Mit Wasser übergiessen oder in einem Wassereimer unschädlich machen.
Beim Umgang mit Feuerwerkskörpern gilt striktes Rauchverbot.
Manche Kinder haben ein höheres Risiko für Brandverletzungen
Die Gefahr von Verbrennungen für Kinder ist - nicht sehr überraschend - ungerecht verteilt. Bei den Unfällen spielen nämlich die sozioökonomischen Risikofaktoren eine wichtige Rolle. So ermittelten britische Wissenschaftler in einer viel zitierten Studie, dass Kinder von Eltern mit dem niedrigsten beruflichen Status ein 16-mal grösseres Risiko hatten, an einem Wohnungsbrand zu sterben. Kinder aus sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten, Kinder aus Migrantenfamilien, Kinder, die in beengten Wohnverhältnissen oder in kinderreichen Familien leben, aber auch Kinder allein erziehender Eltern haben ein erhöhtes Risiko, durch Feuer Schaden zu erleiden. Auch ein geringer Bildungsgrad der Eltern, Drogen- und Alkoholkonsum und Arbeitslosigkeit erhöhen die Gefahr für Verbrennungsunfälle.
Tipp
Die „bfu-Kinderpost“ dient der Unfallverhütung bei Kleinkindern und Kinder im Vorschulalter. Sie besteht aus 16 Broschüren, die, beginnend mit der Geburt des Kindes bis zu seinem 8. Lebensjahr, alle 6 Monate gratis an die Eltern abgegeben werden. In den farbigen Broschüren findet man Tipps und Anregungen zur Erhöhung der Sicherheit für das Kind im Haushalt, beim Spiel und Sport sowie im Strassenverkehr. Die einzelnen Nummern entsprechen dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes. Sie können bezogen werden unter: Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, bfu-Kinderpost, Hodlerstrasse 5a, 3011 Bern, www.kinderpost.bfu.ch, Mailadresse: kipo@bfu.ch.