Kosten für Abklärung und Behandlung der ungewollten Kinderlosigkeit
Was wird bei der Kinderwunschbehandlung von der Krankenkasse und Zusatzversicherung übernommen, was nicht?
Was wird bezahlt?
Die Kosten für die diagnostische Abklärung, Hormontherapie (bis zu einem Jahr, d.h. 6-12 Zyklen) und Insemination (IUI) mit dem Samen des Partners (bis zu drei Zyklen) werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen, falls Sie keinen Vorbehalt für Sterilität haben. Manche Kassen zahlen nur bis zum abgeschlossenen 40. Altersjahr der Frau. Um sicher zu sein, sollte eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenversicherung eingeholt werden.
Was wird nicht bezahlt?
Die Behandlungskosten einer künstlichen Befruchtung durch IVF oder ICSI werden in der Schweiz leider bis heute von den Krankenkassen nicht übernommen. Verlangen Sie am besten früh eine detaillierte Aufstellung der Kosten anlässlich des Informationsgespräches mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin.
Die Kosten für eine IVF-Behandlung können stark variieren. Eine In-vitro-Fertilisation kostet etwa 4.000 bis 9.000 Franken pro Punktion bzw. Zyklus. Ein Behandlungszyklus umfasst dabei die Durchführung und Überwachung der Hormontherapie (Stimulation), die Gewinnung der Eizellen (Punktion), die Kultivierung von Eizellen und Embryonen (Labor) sowie die Übertragung der Embryonen in die Gebärmutter (Transfer). Kommt noch ICSI dazu, liegen die Kosten wegen des Mehraufwands im Labor sogar zwischen 8.000 und 10.000 Fr. pro Zyklus. Insgesamt sind die anfallenden Kosten sehr von der Dauer der hormonellen Stimulation abhängig. Oft sind einige Zyklen notwendig, bis es zu einer Schwangerschaft kommt. Eine In-vitro-Fertilisierung kann das Paar also durchaus so viel kosten wie ein Kleinwagen.
Kryokonservierung
Wenn Sie überzählige Eizellen für einen weiteren IVF-Zyklus einfrieren lassen möchten, müssen Sie die Kosten für die Kryokonservation in jedem Fall selbst tragen. Die Kosten für die Kryokonservierung, d.h. das Aufbewahren der (befruchteten) Eizellen, liegen zwischen 200 und 1.000 CHF pro Jahr. Die Kosten für einen Kryozyklus – also das Verwenden vorhandener, tiefgefrorener Eizellen und Embryonen ohne aufwändige vorherige Stimulation - betragen etwa 1.000 bis 2.300 CHF pro Zyklus.
Private Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung benötigen Sie wahrscheinlich, wenn eine Abklärung im Spital notwendig wird und Sie von Ihrem Arzt persönlich behandelt werden möchten; dasselbe gilt, wenn Sie nach erfolgreicher Behandlung schwanger werden. Ist die Abklärung bereits eingeleitet, kann man sich erst dann höher versichern, wenn eine bestimmte Karenzzeit (meist mindestens 9 Monate) abgelaufen ist!
Steuerliche Abzüge?
In einigen Kantonen können die Kosten für eine IVF- oder ICSI-Therapie sowie für einen Kryozyklus und die Kryokonservierung steuerlich geltend gemacht werden. Es lohnt sich, dies abzuklären.
Im Ausland oft preiswerter
Sofern die finanzielle Belastung in der Schweiz nicht tragbar ist, kann sich eine Reise ins Ausland lohnen. Das ist auch der Fall, wenn die Ursache der Kinderlosigkeit nicht mit einer der in der Schweiz erlaubten Methoden zu behandeln ist. Beispielsweise wird die Eizellspende in einigen Ländern des europäischenm Auslands seit Jahren durchgeführt.