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                              Hörscreening

                              Neugeborenes nackt schlafend auf den Rücken
                              ©
                              iStock

                              Eines von 1.000 Kindern wird taub geboren und eines von 100 ist zu einem gewissen Grad hörgeschädigt. Um diese Kinder optimal behandeln zu können, muss spätestens im sechsten Lebensmonat mit der Therapie begonnen werden. Ansonsten steigt auch die Gefahr, dass das Baby nicht mehr richtig sprechen lernt.

                              Leider bemerken die Eltern oft erst nach zwei Jahren, dass ihr Kind Probleme hat, alles zu hören – vor allem daran, dass die Sprachentwicklung verzögert ist. Nur wer hören kann, lernt auch zuhören und sprechen. Mehr als 90 Prozent von dem was Babies lernen, stammt aus beiläufig gehörten Gesprächen. Bis zur Anpassung von Hörgeräten ist wertvolle Zeit verstrichen, was in vielen Fällen eine nicht mehr aufzuholende Verzögerung der Sprachentwicklung bedeutet. Diese Kinder bleiben dann in ihrer sprachlichen Kommunikation zeitlebens schwer behindert.

                              Dabei lässt sich das Gehör von Neugeborenen schon einige Tage nach der Geburt testen. Die Untersuchung dauert ungefähr zwei Minuten, ist absolut schmerzfrei für das Neugeborene und kann durchgeführt werden, während es schläft. Dabei wird eine zierliche Sonde, die leise Klicklaute von etwa 80 Dezibel erzeugt, in das Ohr eingeführt. Wenn die Ohren gesund sind, reagieren sie darauf mit " transitorisch evozierten otoakustischen Emissionen" (TEOAE). Darunter versteht man akustische Signale, die von den Haarzellen im Innenohr ausgehen. Diese werden von dem angeschlossenen Messgerät registriert und gemessen. Wenn keine Reaktionen nachweisbar sind, wird der Test noch einmal durchgeführt, denn es gibt verschiedene harmlose Einflüsse, wie Reste von Fruchtwasser im Ohr, die fälschlich zu einem auffälligen Ergebnis führen können. Oder es werden Nerven- und Hirnpotenziale abgeleitet, die auditorisch evozierten Potenziale. Damit kann gemessen werden, ob die Übertragung der Schallsignale ins Gehirn funktioniert.

                              1999 wurde in der Schweiz das allgemeine Hörscreening eingeführt. Leider gibt es aber immer noch 20% der Neugeborenen, die nicht untersucht werden! Eine Voraussetzung für die flächendeckende Durchführung des Hörscreenings in der Schweiz ist leider noch die Übernahme der Untersuchungskosten (etwa 30 CHF) als Pflichtleistung der  Krankenkassen (Grundversicherung). 

                              Die Untersuchung findet innerhalb der ersten Lebenswoche in der Geburtsklinik statt. Das Screening gilt als bestanden, wenn an BEIDEN Ohren otoakustische Emissionen nachweisbar sind. Dann werden weitere Gehöruntersuchungen im Rahmen der normalen Regeluntersuchungen beim Kinderarzt folgen. 

                              Wenn in der ersten Untersuchung an einem oder sogar beiden Ohren ungenügende otoakustische Emissionen gemessen werden, folgt das erweiterte Screening mit zusätzlicher Ohrspiegelung und Tympanogramm beim Kinderarzt oder HNO-Arzt mit ca. einem Monat. Nur etwa ein Viertel der zunächst festgestellten Hörschäden bei Neugeborenen werden auch tatsächlich in einer genaueren Untersuchung bestätigt, denn die Hörfunktion kann vorübergehend durch den Geburtsvorgang beeinträchtigt sein. Ist aber auch hier das Ergebnis nicht beidseitig unauffällig, setzt mit ca. drei Monaten die dritte Stufe der Gehörsprüfung mit aufwändigeren Untersuchungen bei einem spezialisierten HNO-Arzt oder in einem pädaudiologischen Zentrum ein.  

                              Dieser Stufenplan gilt nur für gesunde, reifgeborene Neugeborene. Bei Frühgeborenen (< 32. SSW) und Neugeborenen mit speziellen Risikofaktoren (z.B. Geburtsgewicht <1500 g, maschinelle Beatmung, Neugeborenengelbsucht, angeborenen Stoffwechselstörungen und Infektionen wie Toxoplasmose und Röteln) sollte schon das erste Hörscreening in einem pädaudiologischen Zentrum erfolgen. 

                              Sogar in besonders schweren Fällen von Hörschäden können durch die richtige Behandlung grosse Erfolge erzielt werden. Nicht nur Hörgeräte, sondern auch Cochlea-Implantante können bereits sehr früh zur Anwendung kommen. Wenn Kinder von Beginn an mit einer passenden Hörhilfe aufwachsen, gibt es später kaum Unterschiede zu ihren Altersgenossen.

                              Aber auch wenn alle Testergebnisse unauffällig sind, sollten die Eltern regelmässig darauf achten, ob das Kind gut hört. Störungen müssen nicht immer angeboren sein, sondern können sich auch durch Infektionen ergeben. Die grobe Checkliste sieht so aus:

                              • Im 3. bis 4. Lebensmonat sollten Babys lacheln, brabbeln und die Augen zum Geräusch wenden.

                              • Im 6. bis 7. Monat sollten sie erste zweisilbige Laute von sich geben und auf Musik lauschen.

                              • Mit 10 bis 12 Monaten sollten Babys auf leise Laute aus ca. 1m Entfernung reagieren.

                              Häufige Fragen zum Thema

                              Eine Guggenmusik macht ganz schön Krach. 100 bis 114 Dezibel beträgt der Lärmpegel wenn man direkt daneben steht; in geschlossenen Räumen, wo der Schalldruck nicht entweichen kann, sind es garbis zu 120 Dezibel. Bei einem Baby unter acht Monaten kann eine solche Intensität schon nach 15 bis 30 …
                              Letzte Aktualisierung: 30.11.2022, BH