Stütz- und Kompressionsstrümpfe in der Schwangerschaft
Wo liegt der Unterschied und in welchem Fall ist welches Modell empfehlenswert?
Mit einer leichten Stützstrumpfhose können Sie schweren, schmerzenden Beinen und geschwollenen Füssen vorbeugen.
In vielen Geschäften, welche normale Stützstrümpfe verkaufen, erhalten Sie auch spezielle Modelle für Schwangere. Optisch sind diese Stützstrumpfhosen nicht von normalen Strumpfhosen zu unterscheiden, sie geben Ihren Beinen aber besseren Halt und die Wirkung ist überraschend wohltuend.
Kompressionsstrümpfe
Kompressionsstrümpfe üben im Gegensatz zu den normalen Stützstrümpfen mehr Druck auf das Bein aus und haben somit einen grösseren Effekt. Der Druck sollte an verschiedenen Stellen unterschiedlich gross sein. Fesseln und Unterschenkel beispielsweise sind am weitesten vom Herzen entfernt und brauchen deshalb die meiste Unterstützung beim Transport des venösen Blutes zurück zum Herz.
Da der Druck auf die verschiedenen Stellen des Beines genau stimmen muss, werden Kompressionsstrümpfe in der Apotheke oder einem Sanitätsfachgeschäft individuell auf Ihre Masse angepasst.
Kompressionsstrümpfe werden in vier Klassen eingeteilt:
Kompressionsklasse 1 eignet sich vor allem zur Prophylaxe für gesunde Beine in der Schwangerschaft oder im Alltag.
Stärker wirksame Strümpfe der Kompressionsklasse 2 sind empfehlenswert, wenn Sie schon Krampfadern oder abends immer geschwollene Beine haben.
Die Kompressionsklassen 3 und 4 kommen bei krankhaften Veränderungen des venösen Systems zum Einsatz und eignen sich nicht für Schwangere.
Kompressionsstrümpfe werden aus hautfreundlichem Material hergestellt und sind in vielen Farben, sogar mit stylischem Spitzenhaftrand, erhältlich. Die neuartigen Kompressionsstrümpfe sehen aus wie blickdichte, modische Strümpfe oder Strumpfhosen.
Brauche ich Kompressionsstrümpfe?
Sinnvoll sind Kompressionsstrümpfe auf jeden Fall, wenn Sie an tiefem Blutdruck leiden und Ihnen deshalb, gerade morgens beim Aufstehen, häufig schwindlig wird. Auch bei starken Krampfadern sind Kompressionsstrümpfe empfehlenswert. Ausserdem werden Sie auch vorbeugend eingesetzt, wenn bei Ihnen durch wenig Bewegung eine Thrombose entstehen könnte. Beispielsweise, wenn Sie wegen vorzeitiger Wehen viel liegen sollen oder eine längere Flug- oder Autoreise antreten.
In vielen Krankenhäusern wird eine einfachere Form dieser Anti-Thrombosestrümpfe während einer Kaiserschnittgeburt und im Wochenbett routinemässig bei allen Schwangeren eingesetzt.
Kompressionsstrümpfe anziehen
Das Anziehen von Kompressionsstrümpfen ist nicht einfach und braucht etwas Übung. Am besten ziehen Sie sie morgens noch vor dem Aufstehen im Bett an, denn nach einigen Stunden im Liegen sind die Beine am wenigsten geschwollen. Wichtig ist, dass die Haut der Beine trocken und nicht eingecrèmt ist. Anziehhilfen wie Gummihandschuhe, Gleitsocken oder ein Anziehhilfgerät erleichtern die anstrengende Prozedur.
Im Sommer wird es Ihnen vielleicht schwerfallen, Kompressionsstrümpfe anzuziehen, denn durch die Hitze kann die Haut zu jucken beginnen. Leider begünstigt aber gerade warmes Wetter das Anschwellen der Füsse und die Strümpfe sind in diesem Fall das kleinere Übel.
Wer bezahlt die Kompressionsstrümpfe?
Kompressionsstrümpfe der Klasse 2 werden Ihnen vom Arzt oder der Hebamme verschrieben. Die Übernahme der Kosten sind komplex. „Anti-Thrombose-Strümpfe“ und andere Stützstrümpfe, die nicht die Kriterien für medizinische Kompressionsstrümpfe der Kompressionsklasse 2 erreichen, sind keine Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Weitere Nicht-Pflichtleistungen sind insbesondere Kompressionstherapie-Mittel, die zur Leistungssteigerung im Sport, zur Vorbeugung der Reisethrombose und zur rein präventiven Anwendung in der Schwangerschaft vorgesehen sind. Die Stadien der chronisch-venösen Insuffizienz in den Limitationen sind gemäss CEAP-Klassifikation (clinical, aetiological, anatomical and pathological classification) angegeben. Weitere Details finden Sie in der MiGeL (Mittel-und Gegenständeliste).
Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt werden die Kosten gemäss der MiGeL-Liste (ausgenommen sind Massanfertigungen und die rein präventive Anwendung in der Schwangerschaft) von Ihrer Krankenkasse (inklusive MiGeL-Anteil, ohne Franchisen- und Selbstbehalt-Kostenbeteiligung) gemäss dem Informationsschreiben des BAG "Leistungen bei Mutterschaft und Kostenbeteiligung" übernommen. Massgebend ist der Zeitpunkt der Abgabe. Maximal werden zwei Paar rundgestrickte Serien-Kompressionsstrümpfe oder -strumpfhosen pro Jahr bezahlt. Die Masse müssen von einer Fachperson genommen werden.