Schwimmhilfen
Kinder lieben es, mit Schwimmbrettern und Schwimmflügeln, Schwimmanzügen und Schaumstoffringen, Poolnudeln, Badeinseln und Gummi-Enten über das Wasser zu gleiten. Kein Wunder, dass Eltern gern Wasserspielzeug und Schwimmhilfen kaufen, die meist für wenige Franken zu haben sind. Doch Experten warnen: Wasserspielzeuge sind keine Schwimmhilfen! Und auch „Schwimmhilfen“ sollte man eher als „Auftriebshilfe“ bezeichnen. Die Schaumstoffteile oder mit Luft gefüllten Produkte verhindern nur das sofortige Absinken des Kindes im Wasser. Nur Rettungswesten schützen vor dem Ertrinken und halten ein Kind sicher über Wasser, selbst wenn es ohnmächtig ist.
Kristina Pfister: Baby- und Kids-Wasser-Weekends
Auf keinen Fall ersetzen Schwimmhilfen die persönliche Aufsicht. Die aufblasbaren Flügeli sorgen zwar bei den Eltern für ein sicheres Gefühl, aber sie sind keine Lebensversicherung gegen das Ertrinken. Deshalb sollte auch im Nichtschwimmerbereich bei kleinen Kinder immer ein Erwachsener in Griffweite sein. Selbst in flachem Gewässer kann ein Kind schnell ausrutschen, mit dem Kopf untertauchen und keine Luft mehr bekommen.
Und im tiefen Wasser, also dort, wo Kinder nicht stehen können, haben Schwimmhilfen grundsätzlich nichts zu suchen. Kinder, die noch nicht sicher schwimmen, dürfen nie allein ins Wasser gehen, auch nicht mit Schwimmhilfen. Ein Kind kann in weniger als 20 Sekunden untergehen und ertrinken – und das fast immer lautlos, weil es in Schockstarre gerät. Eltern sollten ihre Kinder stets beaufsichtigen oder am besten gemeinsam mit ihnen ins Wasser gehen.
Schwimmhilfen müssen den Code „EN 13 138“ (europäische Sicherheitsnorm für Schwimmhilfen) tragen. Zusätzlich ist das GS-Zeichen, das für „geprüfte Sicherheit“ steht, ein wichtiger Hinweis. Beachten Sie ausserdem beim Kauf die Alters- bzw. Gewichtempfehlungen der Hersteller.
Schwimm(lern)hilfen werden unterteilt in drei Klassen:
Klasse A: Schwimmsitze und Schwimmtrainer (Babys und Kleinkinder bis 2 J.). Sie halten den Körper über Wasser, hemmen jedoch den natürlichen Bewegungsdrang. Benutzung nur in Körperkontakt mit einem Erwachsenen.
Klasse B: Schwimmflügel, Schwimmscheiben, Schwimmgürtel, Schwimmwesten oder Schwimmanzüge (Kinder unter 4 J.). Sie sind am Körper befestigt, schränken die Bewegungsfreiheit ein und sind daher zum Schwimmen lernen nicht optimal geeignet. Benutzung im flachen Wasser unter Erwachsenenaufsicht.
Klasse C: Schwimmbretter, Schwimmnudeln (aktive Schwimmer ab 4 J.). Beliebte Hilfsmittel in Schwimmkursen.
Wasserspielzeuge wie Wassertiere, Schwimmringe, Luftmatratzen, Badeinseln, Schwimmautos oder Kinderboote und Ähnliches sind keine Schwimmhilfen und tragen keinen Code! Mit ihnen kann Ihr Kind leicht abrutschen oder umkippen. Wenn Ihr Kind mit solchen Gegenständen ins Wasser geht, heisst das für Sie immer, dass Sie in unmittelbarer Greifnähe sein müssen.
Mehr:
Wasser übt eine nahezu magische Anziehungskraft auf Kinder aus, kann aber auch lebensgefährlich sein für sie. Ertrinken ist in der Schweiz die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache bei Kindern unter vier Jahren. Schon ab einer Tiefe von 10 Zentimetern stellen Gewässer eine Gefahr für kleine Kinder dar. Darum ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind stets im Auge behalten, wenn Wasser in der Nähe ist.