Teilzeitpensum: Darauf müssen Sie achten
Das Obligationenrecht macht keinen Unterschied zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung. Jedoch sind einige Besonderheiten bei Teilzeitarbeit zu beachten:
Arbeitsvertrag: Bestehen auf eine schriftliche Abmachung (minimaler Inhalt sollten Lohn und Arbeitszeiten sein).
Arbeitszeit: Pensum sollte klar definiert sein, ansonsten ist die Lohnfortzahlung nicht gesichert.
Überstunden/Lohn: schriftlich vereinbaren.
Ferien: Teilzeitbeschäftigte haben gesetzlichen Anspruch auf mind. 4 Wochen bezahlte Ferien jährlich.
Feiertage: Anspruch auf diejenigen Feiertage, die auf ihre regelmässigen Arbeitstage fallen.
Krankheit: dauerte das Arbeitsverhältnis länger als 3 Monate, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Unfall: von Gesetzes wegen gegen die Folgen eines Berufsunfalles versichert, bei einem Arbeitspensum von mind. 8 Stunden/Woche auch gegen Nichtberufsunfall versichert.
Pensionskasse: obligatorisch versichert sind nur Einkommen die CHF 21'330 jährlich übersteigen (Stand 2019).
Kündigung: die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.