Das Schmecken
Vor der Geburt:
Mit 8 Wochen werden beim Embryo die ersten Geschmacksknospen sichtbar. Der Geschmackssinn funktioniert schon 14 Wochen nach der Befruchtung wie beim Erwachsenen. Zwischen dem fünften und siebten Schwangerschaftsmonat soll er so wahrnehmungsfähig sein wie bei den meisten Menschen später nie wieder. Diese Zeit ist nämlich der Entwicklungshöhepunkt der Geschmacksknospen, die sich gegen Ende der Schwangerschaft und nach der Geburt zahlenmässig wieder zurück entwickeln.
Studien zeigen, dass Ungeborene im letzten Schwangerschaftsdrittel stündlich etwa 15 bis 40 Milliliter Fruchtwasser schlucken. So kann der Fetus bereits intrauterin verschiedene Geschmackserfahrungen machen und sauer, süss, salzig und bitter unterscheiden. Der Geschmackssinn wird ständig stimuliert, denn der Geschmack des Fruchtwassers ändert sich je nach Ernährung (kulturelle Unterschiede, z.B. scharfes Essen oder Gebrauch von Knoblauch) und Hormonstatus der Mutter oder nach einer Urinausscheidung des Kindes.
Das aus vielen Nährstoffen zusammengesetzte Fruchtwasser schmeckt normalerweise süss. Wird ins Fruchtwasser eine bitter schmeckende Substanz gespritzt, hören Feten in der 32. SSW sofort mit dem Trinken auf. Umgekehrt schlucken die Kleinen doppelt so viel, wenn das Fruchtwasser von aussen mit Süssstoff angereichert wurde.
Nach der Geburt:
Für Neugeborene ist die Zunge das wichtigste und am weitesten entwickelte Sinnesorgan. Die Geschmacksfähigkeit ist bei Neugeborenen bereits gut entwickelt und ändert sich im Laufe der Kindheit nur wenig. Geschmacksvorlieben sind allerdings leicht zu beeinflussen. Kinder müssen oft mehrmals probieren, bis sie einen bestimmten Geschmack mögen.
Gestillte Kinder erweisen sich hierbei toleranter, denn in der Muttermilch haben sie schon verschiedene Geschmacksrichtungen - je nach Ernährung der Mutter - kennenlernen können. Natürliche Aromen aus Lebensmitteln (wie Knoblauch oder Vanille) sind ca. 1-2 Stunden nach dem Verzehr in der Muttermilch nachweisbar.
Zahlreiche Versuche mit Neugeborenen zeigen, dass diese am liebsten süss schmecken und noch auf hoch verdünnte Zuckerlösungen mit einem wohligen und zufriedenen Gesichtsausdruck reagieren. Im Gegensatz dazu lehnen sie den sauren Geschmack von Zitronensäure ab und spitzen die Lippen. Gegenüber verdünnten Salz- und Bitterlösungen sind die Reaktionen zunächst nur bei hohen Konzentrationen deutlich ablehnend, aber im Alter von einigen Wochen werden auch geringer konzentrierte bittere Geschmäcker abgelehnt. Süss ist ein sogenannter „Sicherheitsgeschmack“ und weist auf energiehaltige (Kohlenhydrate) und sichere, d. h. ungiftige Nahrung. Ein bitterer Geschmack warnt hingegen vor giftigen Nahrungsmitteln. Ein saurer Geschmack warnt vor verdorbenen Speisen, salzig deutet auf Mineralstoffe. Die Geschmacksart umami (= wohlschmeckend) weist auf eine gute Proteinquelle hin, da sie natürlicherweise bei tierischen Lebensmitteln vorkommt.
Sie sollten Ihrem Kind trotz seiner Vorliebe für Süsses keine gezuckerten Getränke oder Speisen geben - auch wenn die Milchzähne noch nicht durchgebrochen sind, wird dadurch die Kariesentstehung gefördert.