Ich möchte nach der Geburt noch etwas länger bei meinem Kind bleiben. Kann ich den Mutterschaftsurlaub verlängern?

Nein, 16 Wochen nach der Geubrt läuft der Mutterschaftsurlaub ab. Ab diesem Zeitpunkt bekommen Sie keine Mutterschaftsentschädigung mehr.

Der Mutterschaftsurlaub kann nur dann maximal um 56 Tage verlängert werden, wenn das Kind mindestens zwei Wochen unmittelbar nach der Geburt im spital bleiben musste.

Letzte Aktualisierung: 16.12.2024, KM