Mein Kind ist krank - Muss ich Überstunden machen?
Nein, das Arbeitsgesetz enthält auch Erleichterungen für Arbeitnehmer- und innen mit bestehenden Familienpflichten. Darunter fällt auch die Betreuung und Erziehung von Kindern bis zum 15. Altersjahr.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer- und innen nur mit ihrem Einverständnis zur Überzeitarbeit herangezogen werden dürfen, falls ein krankes Kind zu Hause betreut werden muss.
Letzte Aktualisierung: 15.07.2016, CF