Röteln beim Kind
Bei Kindern verläuft diese klassische Kinderkrankheit meist harmlos, für Ungeborene ist sie aber äusserst gefährlich.
Diese Virusinfektion ist in der Schweiz meldepflichtig. Daher weiss man auch, dass dank der Impfung pro Jahr nur sehr wenige Rötelnfälle vorkommen.
Ansteckung von Röteln
Röteln ist eine hochansteckende Viruserkrankung, ausgelöst durch das Röteln-Virus (Rubi-Virus). Diese Kinderkrankheit wird durch Tröpfcheninfektion wie Niesen oder Husten übertragen und ist für Ungeborene, deren Mütter sich mit dem Virus infizieren, ist Röteln sehr gefährlich.
Die Inkubationszeit ist die Zeit, die vom Zeitpunkt der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergeht. Bei Röteln beträgt sie zwischen 14 und 21 Tage. Ansteckend ist man allerdings bereits eine Woche vor bis eine Woche nach den ersten Symptomen.
Symptome von Röteln
Die ersten Symptome sind ähnlich wie diejenigen einer Erkältung: leichtes Fieber, Husten und Kopfschmerzen. Manchmal tritt zusätzlich eine Bindehautentzündung auf. Häufig sind dies die einzigen Rötelnsymptome und in diesen Fällen bleit die Erkrankung auch oft unerkannt.
Typisch ist eine Schwellung der Lymphdrüsen im Nacken und hinter den Ohren, Schmerzen in den Gelenken und ein manchmal nur sehr schwach sichtbarer Hautausschlag mit kleinen hellroten Flecken. Der Ausschlag ist blasser als bei Masern, die Flecken etwas kleiner und fliessen nicht zusammen.
Die Behandlung von Röteln
Röteln wird durch Viren ausgelöst, Antibiotika ist deshalb wirkungslos. Lediglich die Symptome wie Fieber und Schmerzen können medikamentös behandelt werden. Bettruhe tut gut und viel trinken ist wichtig, vor allem bei Fieber.
Komplikationen von Röteln
Röteln verlaufen in der Regel harmlos, vor allem bei Kindern. Erwachsene haben oft schwerere Krankheitsverläufe und es treten häufiger Komplikationen wie Gelenksentzündungen, Bronchitis, Mittelohrentzündungen, Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündungen auf.
Röteln in der Schwangerschaft
Das Rötelnvirus wird von der Mutter über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen. Vor allem zu Beginn der Schwangerschaft – in den ersten 6 Wochen – kommt es in mehr als der Hälfte der Fälle zu einer Erkrankung des Ungeborenen. Das Rötelnvirus kann beim Kind schwere Schädigungen verschiedener Organe verursachen, ausserdem besteht ein erhöhtes Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt.
Vor Einführung der Impfung gegen Röteln gab es in der Schweiz schätzungsweise 25 bis 35 Fälle von angeborenen Röteln und etwa 100 Schwangerschaftsabbrüche wegen Rötelnkontakt. Frauen mit Kinderwunsch sollten vor einer geplanten Schwangerschaft also überprüfen, ob sie gegen Röteln geimpft oder als Kind daran erkrankt sind.
In der Schweiz wird bei allen Schwangeren routinemässig anhand einer Blutentnahme getestet, ob eine Immunität gegen das Rötelnvirus vorhanden ist, eine Impfung also erfolgt ist oder die Krankheit durchgemacht wurde.
Röteln-Impfung
Im Schweizerischen Impfplan ist die Kombinationsimpfung von Röteln zusammen mit Mumps, Masern und Windpocken (MMRV-Impfung) aufgenommen. Dank dieser Schutzimpfung werden in der Schweiz zurzeit zwischen 0 und 2 Rötelnfälle pro Jahr gemeldet, bei schwangeren Frauen oder Neugeborenen sogar seit Jahren keine mehr. Mit einer Impfung mit zwei Dosen wird in der Regel ein lebenslanger Schutz vor der Krankheit erreicht.
Masern, Röteln und die Kinderlähmung (Poliomyelitis) gehören zu den meldepflichtigen Krankheiten. Die Masern- und Rötelnelimination in Europa ist das Ziel der WHO, welches die Schweiz unterstützt. Bei der Kinderlähmung wurde dieses Ziel bereits erreicht.